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Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Seite ergänzen wir laufend mit Fragen, die an uns herangetragen werden.
Semestereinschreibung für das HS22
Sie müssen keine Programmwahl vornehmen, sondern werden mit Bezahlung der Semestergebühren automatisch in die neuen entsprechenden Programme eingeschrieben.
Es stehen Ihnen ohnehin nur die neuen Studienprogramme zur Auswahl. Aus diesen können Sie wählen.
Die Semestereinschreibung lautet bei allen unseren Studierenden ab HS22 auf eines der RVO22-Programme. Aber inhaltlich kann es trotzdem gemäss den Übergangsregelungen sein, dass Sie nach dem Curriculum aus der RVO16 weiter studieren können. Massgebend hier sind die Informationen in den Übergangsregelungen (je für Bachelor-, Master- und Minor-Studierende).
Sie müssen keine Programmwahl vornehmen, sondern werden mit Bezahlung der Semestergebühren automatisch in Ihr bisheriges Majorprogramm und in das neue entsprechende Minorprogramm eingeschrieben.
Sie müssen keine Programmwahl vornehmen, sondern werden mit Bezahlung der Semestergebühren automatisch in das neue entsprechende Majorprogramm und in Ihr bisheriges Minorprogramm eingeschrieben.
Sie können das auslaufende Informatik-Studienprogramm noch bis Ende FS24 fertig studieren und mit Semesterbezug zum FS24 abschliessen. Ab dem HS24 ist ein Abschluss nur noch in den weiterbestehenden Programmen möglich.
Neuer Studienaufbau, neue oder andere Pflichtmodule
In der Regel kann das bisherige «alte» Pflichtmodul weiterhin angerechnet werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in den einzelnen Wegleitungen.
In der Regel kann ein bereits absolviertes «altes» Pflichtmodul aus der bisherigen Auswahl weiterhin als Pflichtmodul angerechnet werden. Genauere Informationen dazu finden Sie in den einzelnen Wegleitungen.
Wenn Sie das Studium mit dem FS22 abschliessen werden, ist es noch notwendig. Sobald ein Abschluss mit Bezug zum HS22 geplant ist, muss das Modul für den Minor BWL nicht mehr absolviert werden.
Ja, die Grundlagen der Überführung der Informatik per HS21 gelten auch weiterhin; zusätzlich zu den Änderungen der SO im HS22.
Streichung Fehlversuche und Wiederholungsmöglichkeiten
Nein, alle bisherigen Leistungen bleiben bestehen und werden weiterhin im Leistungsausweis aufgeführt sein, auch die Fehlversuche. Fehlversuche, die vor HS22 unternommen wurden und die gemäss den Übergangsbestimmungen erlassen werden, sind einfach nicht mehr massgebend, das heisst nicht mehr ausschlussrelevant.
Nein, ein Fehlversuch für die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) bleibt in jedem Fall bestehen. Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.
Aufgrund der Zweijahresfrist für die Assessmentstufe muss weiterhin jedes nicht bestandene Assessmentmodul im Wiederholungsjahr bestanden werden.
Aufgrund der Zweijahresfrist für die Auflagenmodule müssen die fehlenden ECTS Credits aus den Auflagen weiterhin im Wiederholungsjahr bestanden werden.
Moduländerungen und Anrechnung
Hier sehen Sie die entsprechende Bezeichnung der betroffenen Wahlpflichtbereiche:
Abschlussarbeiten für Informatik-Studierende
Nein. Für alle Studierenden, welche bis zum 31. Juli 2022 (als Startdatum) mit der Abschlussarbeit beginnen, gilt wie bisher, dass die Abschlussarbeit auch in einem anderen Informatik-Major-Gebiet absolviert werden kann.
Wer seine Abschlussarbeit ab 1. August 2022 (als Startdatum) beginnt, muss sie dann aber zwingend im Gebiet des Major-Studienprogramms absolvieren.