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Die Reglementsänderung per HS22 ist die Umsetzung der von der UZH zentral vorgegebenen Musterrahmenverordnung und führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Reglemente über die Fakultäten hinweg.
Der Fehlversuchspool, der bisher für Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät galt, wird neu durch eine Wiederholungsregel abgelöst.
Alle Fehlversuche vor HS22 werden gestrichen – mit folgenden Ausnahmen:
Alle Fristen laufen weiter. Das betrifft die Assessmentfrist für Studierende, die den Bachelor-Major vor HS22 begonnen haben. Es betrifft auch die Frist, welche einzelnen Studierenden individuell im Rahmen der Masterzulassung für die Absolvierung der Auflagen auferlegt wurde.
Die Reglementsänderung wurde an allen Instituten auch dazu genutzt, das bestehende Angebot zu überprüfen und wo sinnvoll zu ändern oder neu zu gestalten.
Im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften bleiben alle bisherigen Major- und Minor-Programme bestehen, aber es gibt vereinzelt Änderungen in den Curricula der Minor-Programme.
Im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften bleiben alle bisherigen Major- und Minor-Programme bestehen*, aber es gibt vereinzelt Änderungen in den Curricula der Major- und Minor-Programme.
Im Bachelorstudiengang Informatik bleiben alle bisherigen Major- und Minor-Programme bestehen*, aber es gibt eine Änderung in Bezug auf die Bachelorarbeit sowie vereinzelt Änderungen in den Curricula der OEC-Minor-Programme.
Im Masterstudiengang Informatik bleiben alle bisherigen Major- und Minor-Programme bestehen*, aber es gibt eine Änderung in Bezug auf die Masterarbeit sowie vereinzelt Änderungen in den Curricula der OEC-Minor-Programme.
In den Minorstudienprogrammen für Externe bleiben alle bisherigen Programme bestehen*, aber es gibt vereinzelt Änderungen in den Curricula.
* Bitte beachten Sie, dass einzelne Studienprogramme der Informatik per FS24 auslaufen. Dies wurde bereits im HS21 angekündigt. Weitere Informationen finden Sie auf der allgemeinen Reglementsseite (siehe Kasten «Änderung der Studienordnung (RVO16) per HS21»).
Ab HS22 ist jeder Fehlversuch in einem Pflichtmodul massgebend. Wird die Wiederholungsmöglichkeit erfolglos ausgeschöpft, so gilt das Pflichtmodul als definitiv nicht bestanden (Erstversuch und eine Wiederholung). Es erfolgt eine endgültige Abweisung von dem entsprechenden Studienprogramm.
Die Semestereinschreibung ist dabei nicht massgebend. Unabhängig von der Einschreibung werden im Minimum alle diejenigen Studienprogramme gesperrt, für welche das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist.
Die weiteren Konsequenzen einer endgültigen Abweisung bzw. Studiensperre sind in § 33 und 34 RVO und Ziffer 13 SO festgehalten.
Sämtliche Module der WWF erhalten ab HS22 neue Modulkürzel.