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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Wer ist von der Reglementsänderung 2022 betroffen? (Szenarien)

Diese Seite hilft allen Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät herauszufinden, inwiefern sie die Reglementsänderung 2022 persönlich betrifft. 

Bachelorstudierende (OEC und INF)

Ob die Reglementsänderung für Sie relevant sind, hängt von Ihrem Studienbeginn ab. Finden Sie über die folgenden Links heraus, welches Szenario auf Sie zutrifft. Im Szenario wird dann detailliert beschrieben, wie Sie weiter vorgehen müssen.

Szenario 01 – Studienbeginn im HS20 oder früher

Wenn Sie Ihr Wirtschafts- oder Informatikstudium im HS20 oder bereits früher begonnen haben, finden Sie in Szenario 01 alle relevanten Informationen. Die Wegleitung auf dieser Seite hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Studiums.

Assessment abgeschlossen

Sie waren per Ende FS22 bereits mindestens vier Semester bei uns eingeschrieben. Damit müssen Sie das Assessment per Ende FS22 erfolgreich abgeschlossen haben. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Studium an unserer Fakultät, denn das neue Reglement hat keine Auswirkungen auf die Frist für die Assessmentstufe.

(Studierende, welche z.B. aus medizinischen Gründen eine Verlängerung des Assessments über FS22 hinaus bewilligt erhalten haben, orientieren sich am Szenario 02.)

Module der Aufbaustufe bereits absolviert

Fehlversuche, welche Sie in Modulen der Aufbaustufe unternommen haben, werden zu Beginn des HS22 gestrichen. Ab dem HS22 gilt der Leistungsnachweis jedes Moduls der Aufbaustufe, das Sie absolvieren, als Ihr 1. Versuch.

Wer mit dem FS22 die maximal erlaubte Anzahl Fehlversuche überschreitet, erhält einen Ausschluss aus dem Studium.

Szenario 02 – Studienbeginn im HS21

Wenn Sie Ihr Wirtschafts- oder Informatikstudium im HS21 begonnen haben, finden Sie in Szenario 02 alle relevanten Informationen.

Für Sie ändert sich grundsätzlich nichts. Sie beginnen frühestens im HS22 mit der Aufbaustufe und können die Module der Aufbaustufe von Anfang an gemäss dem neuen Reglement absolvieren. Ihre Leistungen aus dem Assessment werden Ihnen an den Abschluss gemäss neuem Reglement angerechnet.

Szenario 03a und 03b – Studienbeginn im FS20 oder FS21

Grundsätzlich beginnt das Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften oder Informatik an unserer Fakultät im Herbstsemester.

Wenn Sie Ihr Wirtschafts- oder Informatikstudium dennoch im Frühjahrssemester begonnen haben, finden Sie in den Szenarien 03a und 03b alle relevanten Informationen in Bezug auf den Wechsel in das neue Reglement.

Szenario 03a: Studienbeginn im FS21

Studierende mit Start im FS21 können das Assessment bis und mit FS22 vollständig abgeschlossen haben. Ihr Assessment wird Ihnen vollständig angerechnet.

Unter Umständen haben Sie bereits auch schon Module aus dem Pflichtprogramm absolviert. Die Wegleitung auf dieser Seite hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Studiums.

Fehlversuche, welche Sie in Modulen der Aufbaustufe unternommen haben, werden zu Beginn des HS22 gestrichen. Ab dem HS22 gilt jedes Modul der Aufbaustufe, das Sie absolvieren, als Ihr 1. Versuch.

Wer mit dem FS22 die maximal erlaubte Anzahl Fehlversuche überschreitet, erhält einen Ausschluss aus dem Studium.

Szenario 03b: Studienbeginn im FS22

Sie befinden sich mitten im Assessment, d.h. Sie haben per FS22 noch nicht alle Module des Assessments abgeschlossen.

In diesem Fall müssen Sie die noch fehlenden Module des Assessments im HS22 absolvieren. Danach beginnen Sie frühestens mit dem FS23 mit der Aufbaustufe und können die Module der Aufbaustufe von Anfang an gemäss dem neuen Reglement absolvieren.

Szenario 04 – Studienbeginn im HS22 oder später

Wenn Sie Ihr Wirtschafts- oder Informatikstudium im HS22 beginnen, werden Sie Ihr Bachelorstudium an unserer Fakultät im Rahmen des neuen Reglements absolvieren.

Bei Ihrer Immatrikulation wählen Sie ein Major- und ein Minor-Studienprogramm gemäss dem neuen Reglement.

Über die folgenden Links können Sie sich mit der neuen Rahmenverordnung und Studienordnung vertraut machen. Sie erhalten darin alle Informationen über den Aufbau und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Studiums.

Masterstudierende (OEC und INF)

Ob die Reglementsänderung für Sie relevant sind, hängt davon ab, ob Sie Ihr Masterstudium erst im HS22 beginnen oder bereits davor begonnen haben. Wählen Sie unten die auf Sie zutreffende Option. In den Szenarien wird dann detailliert beschrieben, wie Sie weiter vorgehen müssen

Szenario 05 – Studienbeginn im FS22 oder früher

Wenn Sie Ihr Masterstudium in Wirtschaftswissenschaften oder Informatik im FS22 oder bereits früher begonnen haben, finden Sie in Szenario 05 alle relevanten Informationen. Die Wegleitung auf dieser Seite hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Studiums.

Fehlversuche, welche Sie in Modulen der Masterstufe unternommen haben, werden zu Beginn des HS22 gestrichen. Ab dem HS22 gilt jedes Modul der Masterstufe, das Sie absolvieren, als Ihr 1. Versuch.

Wer mit dem FS22 die maximal erlaubte Anzahl Fehlversuche überschreitet, erhält einen Ausschluss aus dem Studium.

Achtung: Falls Sie im Rahmen der Masterzulassung mit Auflagen oder Bedingungen zugelassen wurden, gilt die für Sie individuell gültige Zulassungsverfügung inkl. Anhang unverändert weiter.

Szenario 06 – Studienbeginn im HS22 oder später

Wenn Sie Ihr Masterstudium in Wirtschaftswissenschaften oder Informatik im HS22 beginnen, werden Sie Ihr Masterstudium an unserer Fakultät im Rahmen des neuen Reglements absolvieren.

Bei Ihrer Immatrikulation wählen Sie ein Major- und ein Minor-Studienprogramm gemäss dem neuen Reglement.

Über die folgenden Links können Sie sich mit der neuen Rahmenverordnung und Studienordnung vertraut machen. Sie erhalten darin alle Informationen über den Aufbau und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Studiums.

Achtung: Falls Sie im Rahmen der Masterzulassung mit Auflagen oder Bedingungen zugelassen wurden, gilt die für Sie individuell gültige Zulassungsverfügung inkl. Anhang unverändert weiter.

Minor-Studienprogramm für Studierende anderer Fakultäten (Externe)

Studierende anderer Fakultäten, die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein Minor-Studienprogramm belegen, finden in Szenario 07 oder Szenario 08 alle relevanten Informationen zu den Auswirkungen der Reglementsänderung.

Szenario 07 – Minor-Studienprogramm für Studierende anderer Fakultäten (Externe) auf Bachelorstufe

Wenn Sie Ihr Bachelor-Major-Studienprogramm an einer anderen Fakultät und Ihr Minor-Studienprogramm an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren, finden Sie in Szenario 07 alle relevanten Informationen. Die Wegleitung auf dieser Seite hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Minor-Studienprogramms.

Keine Aufteilung mehr in Assessmentmodule und Module der Aufbaustufe: Nur noch Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Fehlversuche, welche Sie in Modulen des Minors unternommen haben, werden zu Beginn des HS22 gestrichen. Ab dem HS22 gilt jeder Leistungsnachweis eines Moduls des Minors, das Sie absolvieren, als Ihr 1. Versuch.

Szenario 08 – Minor-Studienprogramm für Studierende anderer Fakultäten (Externe) auf Masterstufe

Wenn Sie Ihr Master-Major-Studienprogramm an einer anderen Fakultät und Ihr Minor-Studienprogramm an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren, finden Sie in Szenario 08 alle relevanten Informationen. Die Wegleitung auf dieser Seite hilft Ihnen bei der weiteren Planung Ihres Studiums.

Fehlversuche, welche Sie in Modulen des Minors unternommen haben, werden zu Beginn des HS22 gestrichen. Ab dem HS22 gilt jeder Leistungsnachweis eines Moduls des Minors, das Sie absolvieren, als Ihr 1. Versuch.

Achtung: Falls Sie im Rahmen der Master-Minorzulassung mit Auflagen oder Bedingungen zugelassen wurden, gilt die für Sie individuell gültige Zulassungsverfügung inkl. Anhang weiter unverändert.

Weiterführende Informationen

Reglemente 2022

Direkt zur Übersicht der neuen Reglemente.