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Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt eine offene und qualitätsorientierte Zulassungspolitik basierend auf der Zulassungsverordnung der UZH sowie den eigenen Reglementen und Praxis. Die untenstehenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.
Die Einreichung eines GRE ist für alle Bewerbende von Universitäten und Organisationen ausserhalb von EU/EFTA-Staaten und Grossbritannien zwingend.
Keinen GRE benötigen Bewerbende mit einem Bachelorabschluss aus der Schweiz, aus EU/EFTA-Staaten und Grossbritannien.
Für die Einreichung verwenden Sie bitte nachfolgenden Code:
GRE: institution code 7136
Neben der älteren Version können Sie auch den neuen GRE einreichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass keine Score Reports vom GRE General Test at home akzeptiert werden.
Auflagen für das Masterstudienprogramm Wirtschaftsinformatik sind mehrheitlich auf Deutsch.
Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen universitären Bachelordiploms werden in der gleichen Studienrichtung, in welcher der Bachelor abgeschlossen wurde, ohne weitere Bedingungen (aber allenfalls mit Auflagen) ins Masterstudium eingestuft.
Es werden die gleichen Anforderungen vorausgesetzt wie für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten. Die Einstufung beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 30 - 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Teilweise erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.
Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen oder Bedingungen (in der Regel 60 ECTS Credits) zu erfüllen. Sind die fachwissenschaftlichen Abweichungen umfassend, erfolgt eine Absage.
Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums. Die Einstufung erfolgt in der Regel mit Auflagen zwischen 30 und 60 ECTS Credits.
Achtung: Zu beachten ist, dass Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen für ein Masterstudium an der UZH mindestens die Gesamtnote 5 beim Bachelorabschluss FH vorweisen müssen.
Absolventinnen und Absolventen eines Minor-Studienprogramms der Informatik können mit Auflagen zugelassen werden.
Angestrebt wird, auch fachfremde Bewerbende mit einem universitären Abschluss zuzulassen, sofern sie über ausreichende fachwissenschaftliche Grundvoraussetzungen verfügen. Grundsätzlich ist jede Einstufung möglich. Bei fachwissenschaftlich abweichendem Curriculum sind Auflagen zu erfüllen.