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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ Masterzulassung

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu der Masterzulassung. 

Masterprogramme

Welche Masterprogramme kann ich an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät studieren?

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet folgende zweijährige konsekutive Masterprogramme in Wirtschaftswissenschaften und Informatik an:

Volkswirtschaftslehre 
Betriebswirtschaftslehre 
Management and Economics 
Banking and Finance 
Information Systems 
Data Science 
People-Oriented Computing 
Software Systems 
Artificial Intelligence

Kann ich auch im Frühlingssemester starten?

Ja, auf Masterstufe ist ein Start sowohl im Herbst- wie auch im Frühlingssemester möglich. Auf der Webseite der UZH finden Sie alle Angaben zu den Semesterdaten

Kann ich Teilzeit studieren?

Unsere Masterprogramme sind grundsätzlich Vollzeitstudien, die Vorlesungen finden in der Regel unter der Woche tagsüber statt. Sie können Teilzeit studieren, beachten Sie jedoch allfällige Fristen zur Erfüllung von Auflagen und dass Mastermodule ihre Gültigkeit nach fünf Jahren verlieren. Das heisst, sie sind nicht mehr an den Studienabschluss anrechenbar.

Wie sieht der Stundenplan eines Studienprogrammes aus?

Unsere Masterprogramme haben keine festgelegten Stundenpläne. In unserer Studienordnung finden Sie die Pflicht- und Wahlpflichtmodule eines bestimmten Studienprogrammes. Gemäss diesen Richtlinien gestalten Sie Ihren Wochenplan individuell. Wann die Module angeboten werden, sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal der UZH. 

Die Bewerbung läuft in zwei Schritten ab:

  1. Die Zulassungsstelle prüft die Bewerbung formal. Das heisst, sie sammelt und verifiziert Ihre Unterlagen. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
  2. Sobald Ihr Dossier vollständig ist und formal geprüft wurde, wird es der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zur fachinhaltlichen Prüfung weitergeleitet. Dort findet die fachliche Einstufung statt. 

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der UZH.

Wann kann ich mich bewerben?

In der folgenden Tabelle finden Sie die Bewerbungsfristen. Beachten Sie die verkürzten Fristen bei einer Bewerbung mit einem Visum.

Semester

ohne Visum mit Visum
Frühlingssemester 1. Juli bis 30. November 1. Juli bis 31. Juli
Herbstsemester 1. Januar bis 30. April 1. Januar bis 28. Februar

Haben Sie einen Numerus Clausus? Soll ich mich deshalb so früh wie möglich bewerben?

Nein, wir haben keinen Numerus Clausus. Für die Einstufung macht es keinen Unterschied, wann Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben. Je früher Sie sich bewerben, desto schneller können wir jedoch Ihr Gesuch bearbeiten. Beachten Sie, dass sich eine grosse Anzahl der Studierenden erst in der letzten Woche der Bewerbungsfrist bewirbt. 

Brauche ich einen Sprachnachweis?

Jedes Studienprogramm hat eine Hauptunterrichtssprache. Deutsch ist die Hauptunterrichtssprache für den Master in Betriebswirtschaftslehre, in den anderen Masterprogrammen unserer Fakultät ist Englisch die Hauptunterrichtssprache. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Hauptunterrichtssprache verfügen. Falls Sie sich mit einer Schweizer Matura oder mit der Passerelle bewerben oder den Bachelor an der Universität Zürich abgeschlossen haben, benötigen Sie keinen weiteren Sprachnachweis. 

Sie finden die von der Zulassungsstelle akzeptierten Sprachzertifikate auf folgender Webseite der UZH. 

Ich werde meinen Bachelor bis zur Bewerbungsfrist nicht abgeschlossen haben. Darf ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich trotzdem bewerben. Da viele Bewerberinnen und Bewerber nahtlos an ihr Bachelor- ein Masterstudium anschliessen möchten, können viele noch kein Bachelordiplom vorweisen. Bitte reichen Sie aber zusätzlich zum aktuellen Leistungsausweis auch eine Zusammenstellung der von Ihnen noch abzuschliessenden Kurse ein, damit diese für die Einstufung herangezogen werden können. 

Was muss im Leistungsausweis ersichtlich sein?

Im Leistungsausweis sollten der genaue Titel, die Anzahl ECTS Credits sowie die Noten der erfüllten Kurse und der im letzten Semester gebuchten Leistungen ersichtlich sein. Für die Bewerbung zum Master in Wirtschaftswissenschaften muss auch die gewichtete Note der Gesamtleistung ersichtlich sein (overall GPA). Falls Sie eine Bachelorarbeit geschrieben haben, benötigen wir die Anzahl ECTS Credits und die Note, falls schon bekannt. Bitte legen Sie auch eine Erklärung der Noten Ihrer Heimuniversität und Ihres Kreditpunktsystems bei, falls Ihre Universität keine ECTS Credits verwendet. Zusätzlich füllen Sie bitte das auf unserer Webseite hinterlegte Dokument für die Errechnung der gewichteten Abschlussnote aus.

Ist die Einreichung eines GMAT oder GRE Scores zwingend?

In den nachfolgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht über die Empfehlungen zu den GMAT und GRE Scores für unsere beiden Studiengänge.

Master in Wirtschaftswissenschaften

  GMAT oder GRE
Bachelor aus dem Ausland zwingend
Bachelor von einer Fachhochschule zwingend
Fachfremder Bachelor CH/Ausland zwingend

Master in Informatik

  GRE
Bachelor ausserhalb EU/EFTA/UK zwingend
Bachelor von einer Fachhochschule nicht relevant
Fachfremder Bachelor CH und EU/EFTA/UK nicht relevant

Weitere Informationen zu den GMAT und GRE Scores finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Graduate Management Admission Test (GMAT) 
Graduate Record Exam (GRE) 

Worauf muss ich bei GMAT und GRE achten?

GMAT und GRE Scores dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ältere Scores können von der Zulassungsstelle nicht mehr verifiziert werden. Falls Sie für die Bewerbung an der UZH einen Test absolvieren, geben Sie bitte den entsprechenden Institutionscode an: 

GMAT XZM-HL-36, University of Zurich - All other Masters
GRE institution code 7136

Neben den älteren Versionen können Sie auch den neuen GRE bzw. den neuen GMAT Focus einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der GRE at home oder der GMAT online nicht akzeptiert werden.
 

Ich bewerbe mich von einer Fachhochschule. Was sollte ich beachten?

Sie müssen in Ihrem Bachelor die Mindestabschlussnote 5 erreicht haben, damit Sie sich formal bewerben können. Falls Sie sowohl einen Fachhochschul-Bachelor wie auch Fachhochschul-Master vorweisen, ist die Mindestabschlussnote nicht zwingend. 

Ich brauche ein Visum. Was sollte ich beachten?

Auf der Webseite der UZH finden Sie einen genauen Leitfaden, wie Sie vorgehen müssen. Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein, dieses kann nachträglich nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden.

Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht 

Ich habe technische Probleme beim Ausfüllen der Online-Bewerbung, wie weiter?

Falls Sie ein Dokument nicht hochladen können, beachten Sie bitte die maximale Grösse von 20 MB. Zudem werden nur PDF Dateien akzeptiert, ausser für das Passfoto. Beachten Sie bitte auch die Tipps auf folgender Webseite.

Wie hoch ist die Bewerbungsgebühr?

Die Bewerbungsgebühren für den Master betragen 100 Franken. Diese werden nicht zurückerstattet, auch nicht bei einer Ablehnung der Bewerbung.

Fachliche Einstufung

Welche Einstufungen gibt es?

Im besten Fall werden Sie ohne Auflagen oder Bedingungen zugelassen.

Wenn Sie in Ihrem Leistungsausweis fachwissenschaftliche Lücken aufweisen, können Sie mit bis zu 60 ECTS Auflagen zugelassen werden, um diese zu schliessen. Auflagen müssen Sie in den ersten vier Semestern erfüllen. 

Wenn wir Ihnen in Summe mehr als 60 ECTS geben müssen, um Ihre Lücken zu schliessen, können Sie nicht zum Master zugelassen werden. 

Eine Zulassung mit Bedingungen ist nur für den Minor in Wirtschaftswissenschaften möglich. Bedingungen müssen Sie vor Beginn Ihres Masterstudiums erfüllen. Falls Ihnen mehr als 60 ECTS Credits fehlen, erhalten Sie eine Absage. 

Eine Zulassung zu einem Major-Studienprogramm an unserer Fakultät ermöglicht es Ihnen, alle unsere Minor-Studienprogramme in Wirtschaftswissenschaften und Informatik zu wählen – ohne eine zusätzliche fachliche Prüfung. Da auch im Master unsere Minor-Studienprogramme konsekutiv sind, empfehlen wir Ihnen aber dringend, sich die entsprechenden Kenntnisse individuell anzueignen. 

Ich bewerbe mich für den Master an Ihrer Fakultät. Wie sieht meine Einstufung voraussichtlich aus?

Mit einem facheigenen Bachelor einer Schweizer Universität erfolgt voraussichtlich eine Zulassung ohne Auflagen und Bedingungen zum gleichen Masterprogramm, sofern Sie die Voraussetzungen der Zulassungsstelle erfüllen. Beachten Sie jedoch, dass in jedem Fall eine sur Dossier Prüfung jeder Bewerbung stattfindet.

Bei ausländischen oder fachfremden Bachelorabschlüssen können wir grundsätzlich keine Vorevaluation Ihres Bachelorabschlusses vornehmen. Es erfolgt in jedem Fall eine sur Dossier Prüfung der Bewerbung. Beachten Sie bitte unsere Angaben zu Vollständigkeit und die Empfehlungen zur Einreichung von GMAT oder GRE.

Ich möchte einen Major in Wirtschaftswissenschaften und einen Minor in Informatik (oder umgekehrt) wählen. Geht das?

Wenn Sie ein Major- und Minor-Studienprogramm unserer Fakultät wählen, wird die Zulassung aufgrund des gewählten Majors vorgenommen. Die Zulassung zum Minor unserer Fakultät (Minor-Studienprogramme aus der Informatik oder Wirtschaftswissenschaften) erfolgt ohne weitere Zulassungsprüfung. Da auch im Master unsere Minor-Studienprogramme konsekutiv sind, müssen Sie die entsprechenden Kenntnisse mitbringen bzw. individuell aneignen. 

Können Praktika und Arbeitserfahrung zu einer besseren Einstufung führen?

Bei der Einstufung wird Ihr komplettes Dossier angeschaut. Das Schwergewicht liegt auf Ihrem akademischen Hintergrund. 

Nach Erhalt des Bescheids

Ich habe eine Zulassung mit Auflagen erhalten. Was heisst das?

Sie wurden zum Masterprogramm zugelassen, müssen aber innerhalb von vier Semestern die Ihnen auferlegten Auflagen erfüllen. Die Frist zur Erfüllung startet mit dem ersten Modul, das Sie an unserer Fakultät buchen – egal ob Master- oder Auflagenmodul. Obwohl Sie Mastermodule belegen dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst auf die Auflagen zu konzentrieren. 

Beachten Sie, dass Sie vom Studium im entsprechenden Studiengang (Informatik bzw. Wirtschaftswissenschaften) an unserer Fakultät ausgeschlossen werden, falls Sie die Auflagen innerhalb der vier Semester nicht erfüllen.

Sie finden in Ihrem Zulassungsbescheid und dem dazugehörenden Anhang relevante Informationen zum Studium, lesen Sie beides genau durch und bewahren Sie Bescheid und Anhang in Ihren Unterlagen auf. 

Ich habe eine Zulassung mit Bedingungen erhalten. Was heisst das?

Sie sind in die Mastervorbereitungsstufe eingeteilt worden. Bevor Sie mit dem Master beginnen können, müssen Sie die Ihnen auferlegten Bedingungen innerhalb von vier Semestern erfüllen. Erst danach können Sie Mastermodule absolvieren. 

Sie finden in Ihrem Zulassungsbescheid und dem dazugehörenden Anhang relevante Informationen zum Studium, lesen Sie beides genau durch und bewahren Sie Bescheid und Anhang in Ihren Unterlagen auf.  

Warum habe ich eine Absage erhalten?

Jede Einstufung wird sorgfältig sur Dossier vorgenommen. Ihr Bewerbungsdossier ist eingehend und umfassend geprüft worden, wobei auch Leistungen beachtet wurden, die zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbungsabgabe noch ausstehend waren. Leider fehlt uns die zeitliche Kapazität, Fragen zu den individuellen Absagen per Mail oder Telefon zu beantworten. Wenn Sie mit dem abschlägigen Zulassungsentscheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einsprache zu erheben. Im Entscheid finden Sie eine Rechtsmittelbelehrung, die über den korrekten Rechtsweg inkl. Fristen informiert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.

Ich bin mit meinem Entscheid nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einsprache zu erheben. Im Zulassungsentscheid finden Sie eine Rechtsmittelbelehrung, die über den korrekten Rechtsweg inkl. Fristen informiert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.

Ich habe eine Zulassung erhalten. Wie gehe ich jetzt vor, um mich immatrikulieren zu lassen?

Für die Immatrikulation müssen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen können, erst danach erhalten Sie die Rechnung für die Semestergebühren, die Immatrikulation und die Login Daten für die UZH. Eventuell müssen Sie noch ausstehende Dokumente – Bachelordiplom, Sprachnachweise etc. – einreichen. Sie finden alle formalen Schritte auf der Webseite der Zulassungsstelle und deren FAQ.

Wie hoch werden meine Semestergebühren sein?

Die Semestergebühr setzt sich aus der Studiengebühr, den obligatorischen und den freiwilligen Semesterbeiträgen zusammen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern einen Zuschlag von 100 Franken für den Master und 500 Franken für den Bachelor verrechnet wird. Sie finden eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren auf folgender Webseite

Ich bin immatrikuliert und habe auch schon die Login Daten. Wie buche ich Module?

Sie finden auf unserer Webseite eine genaue Anleitung zur Modulbuchung.

Beachten Sie bitte, dass Sie Module, für welche Sie sich doch nicht entscheiden, unbedingt innerhalb der Modulbuchungsfrist stornieren müssen, ansonsten wird Ihnen das Modul bei Nichtbesuch als Fehlversuch gebucht. 

Ich habe schon auf Masterstufe studiert. Kann ich mir etwas anrechnen lassen?

Vor Ihrer Bewerbung für den Master können keine verbindlichen Aussagen zur Anrechnung von bereits absolvierten Leistungen gemacht werden. Beachten Sie, dass Pflichtmodule auf jeden Fall bei uns absolviert werden müssen und Sie für einen Abschluss an der Fakultät zwei Drittel der ECTS Credits an der UZH erwerben müssen. Gesuche zur Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten können in jedem Fall erst nach erfolgreicher Zulassung gestellt werden.

Wenn Sie über einen abgeschlossenen Master in einem Fach verfügen, das bei uns in Kombination mit Ihrem Major als Minor gewählt werden kann, haben Sie die Möglichkeit ein Anrechnungsgesuch für die pauschale Anrechnung des Master Minors zu stellen. 

Für einzelne stufengerechte Mastermodule, die noch für keinen Abschluss verwendet worden und nicht älter als fünf Jahre sind, können Sie ein Anrechnungsgesuch stellen. 

Bitte folgen Sie für die formale Einreichung eines Gesuchs den Anweisungen auf unserer Webseite.

Nach Studienbeginn

Wo finde ich Antworten zu meinen allgemeinen Fragen zum Studium?

Viele Fragen können mit der Studienordnung beantwortet werden. Sie finden diese als PDF auf unserer Webseite

Sie erhalten von uns ca. drei Mal pro Semester eine E-Mail mit Informationen zum Studium. Beachten Sie, dass diese E-Mail immer an Ihre Uni-Mailadresse verschickt wird. Bitte überprüfen Sie Ihre UZH-Mailbox deshalb regelmässig.

Ich habe meine Auflagen erfüllt, was nun?

Wenn Sie die Auflagen fristgerecht erfüllt haben, müssen Sie nichts weiter vornehmen. Sie erhalten keinen offiziellen Bescheid, dass Sie die Auflagen erfüllt haben, dürfen aber jetzt mit Ihrer Masterarbeit beginnen. 

Ich werde die Auflagen nicht erfüllen können, was nun?

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Studienberatung oder für einen eventuellen Wechsel beim zuständigen Kontakt für die Masterzulassung. Wenn die Frist schon abgelaufen ist, werden Sie vom Studium im entsprechenden Studiengang (Informatik bzw. Wirtschaftswissenschaften) an unserer Fakultät ausgeschlossen. 

Allgemeines

An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zum Studium an der Universität Zürich wenden?

Das Virtual Welcome Center unterstützt Studierende aus dem Ausland bei einem Aufenthalt an der Universität Zürich und ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Studium an der UZH.

Darf ich als Studentin oder Student aus einem Drittstaat während des Studiums arbeiten?

Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten maximal 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit oder einem Praktikum nachgehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis.

Weitere Informationen

Wo finde ich Wohnangebote?

Da die Nachfrage nach Wohnangeboten sehr gross ist, empfiehlt es sich, früh und auf verschiedenen Wegen nach Wohnmöglichkeiten zu suchen. Die gemeinsame Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle der UZH und der ETH publiziert eine Übersicht guter Suchmöglichkeiten und kurzfristiger günstiger Unterkünfte.

Weitere Informationen

Kann ich neben dem Studium auch arbeiten?

Allen Studierenden steht es grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben dem Studium einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Der Fokus sollte jedoch immer auf das Studium gerichtet werden.

Weitere Informationen

Wo finde ich Informationen zu den Studierendenzahlen?

Aktuelle Studierendenzahlen sowie Zahlen & Fakten finden Sie auf dieser  Website.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stefania Muscella
Masterzulassung
Dekanat
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