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Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu der Masterzulassung.
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet folgende zweijährige konsekutive Masterprogramme in Wirtschaftswissenschaften und Informatik an:
Volkswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Management and Economics
Banking and Finance
Information Systems
Data Science
People-Oriented Computing
Software Systems
Artificial Intelligence
Ja, auf Masterstufe ist ein Start sowohl im Herbst- wie auch im Frühlingssemester möglich. Auf der Webseite der UZH finden Sie alle Angaben zu den Semesterdaten
Unsere Masterprogramme sind grundsätzlich Vollzeitstudien, die Vorlesungen finden in der Regel unter der Woche tagsüber statt. Sie können Teilzeit studieren, beachten Sie jedoch allfällige Fristen zur Erfüllung von Auflagen und dass Mastermodule ihre Gültigkeit nach fünf Jahren verlieren. Das heisst, sie sind nicht mehr an den Studienabschluss anrechenbar.
Unsere Masterprogramme haben keine festgelegten Stundenpläne. In unserer Studienordnung finden Sie die Pflicht- und Wahlpflichtmodule eines bestimmten Studienprogrammes. Gemäss diesen Richtlinien gestalten Sie Ihren Wochenplan individuell. Wann die Module angeboten werden, sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal der UZH.
Die Bewerbung läuft in zwei Schritten ab:
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite der UZH.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Bewerbungsfristen. Beachten Sie die verkürzten Fristen bei einer Bewerbung mit einem Visum.
Semester |
ohne Visum | mit Visum |
Frühlingssemester | 1. Juli bis 30. November | 1. Juli bis 31. Juli |
Herbstsemester | 1. Januar bis 30. April | 1. Januar bis 28. Februar |
Nein, wir haben keinen Numerus Clausus. Für die Einstufung macht es keinen Unterschied, wann Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben. Je früher Sie sich bewerben, desto schneller können wir jedoch Ihr Gesuch bearbeiten. Beachten Sie, dass sich eine grosse Anzahl der Studierenden erst in der letzten Woche der Bewerbungsfrist bewirbt.
Jedes Studienprogramm hat eine Hauptunterrichtssprache. Deutsch ist die Hauptunterrichtssprache für den Master in Betriebswirtschaftslehre, in den anderen Masterprogrammen unserer Fakultät ist Englisch die Hauptunterrichtssprache. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Hauptunterrichtssprache verfügen. Falls Sie sich mit einer Schweizer Matura oder mit der Passerelle bewerben oder den Bachelor an der Universität Zürich abgeschlossen haben, benötigen Sie keinen weiteren Sprachnachweis.
Sie finden die von der Zulassungsstelle akzeptierten Sprachzertifikate auf folgender Webseite der UZH.
Ja, Sie können sich trotzdem bewerben. Da viele Bewerberinnen und Bewerber nahtlos an ihr Bachelor- ein Masterstudium anschliessen möchten, können viele noch kein Bachelordiplom vorweisen. Bitte reichen Sie aber zusätzlich zum aktuellen Leistungsausweis auch eine Zusammenstellung der von Ihnen noch abzuschliessenden Kurse ein, damit diese für die Einstufung herangezogen werden können.
Im Leistungsausweis sollten der genaue Titel, die Anzahl ECTS Credits sowie die Noten der erfüllten Kurse und der im letzten Semester gebuchten Leistungen ersichtlich sein. Für die Bewerbung zum Master in Wirtschaftswissenschaften muss auch die gewichtete Note der Gesamtleistung ersichtlich sein (overall GPA). Falls Sie eine Bachelorarbeit geschrieben haben, benötigen wir die Anzahl ECTS Credits und die Note, falls schon bekannt. Bitte legen Sie auch eine Erklärung der Noten Ihrer Heimuniversität und Ihres Kreditpunktsystems bei, falls Ihre Universität keine ECTS Credits verwendet. Zusätzlich füllen Sie bitte das auf unserer Webseite hinterlegte Dokument für die Errechnung der gewichteten Abschlussnote aus.
In den nachfolgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht über die Empfehlungen zu den GMAT und GRE Scores für unsere beiden Studiengänge.
Master in Wirtschaftswissenschaften
GMAT oder GRE | |
Bachelor aus dem Ausland | zwingend |
Bachelor von einer Fachhochschule | zwingend |
Fachfremder Bachelor CH/Ausland | zwingend |
Master in Informatik
GRE | |
Bachelor ausserhalb EU/EFTA/UK | zwingend |
Bachelor von einer Fachhochschule | nicht relevant |
Fachfremder Bachelor CH und EU/EFTA/UK | nicht relevant |
Weitere Informationen zu den GMAT und GRE Scores finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Graduate Management Admission Test (GMAT)
Graduate Record Exam (GRE)
GMAT und GRE Scores dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ältere Scores können von der Zulassungsstelle nicht mehr verifiziert werden. Falls Sie für die Bewerbung an der UZH einen Test absolvieren, geben Sie bitte den entsprechenden Institutionscode an:
GMAT | XZM-HL-36, University of Zurich - All other Masters |
GRE | institution code 7136 |
Neben den älteren Versionen können Sie auch den neuen GRE bzw. den neuen GMAT Focus einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der GRE at home oder der GMAT online nicht akzeptiert werden.
Sie müssen in Ihrem Bachelor die Mindestabschlussnote 5 erreicht haben, damit Sie sich formal bewerben können. Falls Sie sowohl einen Fachhochschul-Bachelor wie auch Fachhochschul-Master vorweisen, ist die Mindestabschlussnote nicht zwingend.
Auf der Webseite der UZH finden Sie einen genauen Leitfaden, wie Sie vorgehen müssen. Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein, dieses kann nachträglich nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden.
Falls Sie ein Dokument nicht hochladen können, beachten Sie bitte die maximale Grösse von 20 MB. Zudem werden nur PDF Dateien akzeptiert, ausser für das Passfoto. Beachten Sie bitte auch die Tipps auf folgender Webseite.
Die Bewerbungsgebühren für den Master betragen 100 Franken. Diese werden nicht zurückerstattet, auch nicht bei einer Ablehnung der Bewerbung.
Im besten Fall werden Sie ohne Auflagen oder Bedingungen zugelassen.
Wenn Sie in Ihrem Leistungsausweis fachwissenschaftliche Lücken aufweisen, können Sie mit bis zu 60 ECTS Auflagen zugelassen werden, um diese zu schliessen. Auflagen müssen Sie in den ersten vier Semestern erfüllen.
Wenn wir Ihnen in Summe mehr als 60 ECTS geben müssen, um Ihre Lücken zu schliessen, können Sie nicht zum Master zugelassen werden.
Eine Zulassung mit Bedingungen ist nur für den Minor in Wirtschaftswissenschaften möglich. Bedingungen müssen Sie vor Beginn Ihres Masterstudiums erfüllen. Falls Ihnen mehr als 60 ECTS Credits fehlen, erhalten Sie eine Absage.
Eine Zulassung zu einem Major-Studienprogramm an unserer Fakultät ermöglicht es Ihnen, alle unsere Minor-Studienprogramme in Wirtschaftswissenschaften und Informatik zu wählen – ohne eine zusätzliche fachliche Prüfung. Da auch im Master unsere Minor-Studienprogramme konsekutiv sind, empfehlen wir Ihnen aber dringend, sich die entsprechenden Kenntnisse individuell anzueignen.
Mit einem facheigenen Bachelor einer Schweizer Universität erfolgt voraussichtlich eine Zulassung ohne Auflagen und Bedingungen zum gleichen Masterprogramm, sofern Sie die Voraussetzungen der Zulassungsstelle erfüllen. Beachten Sie jedoch, dass in jedem Fall eine sur Dossier Prüfung jeder Bewerbung stattfindet.
Bei ausländischen oder fachfremden Bachelorabschlüssen können wir grundsätzlich keine Vorevaluation Ihres Bachelorabschlusses vornehmen. Es erfolgt in jedem Fall eine sur Dossier Prüfung der Bewerbung. Beachten Sie bitte unsere Angaben zu Vollständigkeit und die Empfehlungen zur Einreichung von GMAT oder GRE.
Wenn Sie ein Major- und Minor-Studienprogramm unserer Fakultät wählen, wird die Zulassung aufgrund des gewählten Majors vorgenommen. Die Zulassung zum Minor unserer Fakultät (Minor-Studienprogramme aus der Informatik oder Wirtschaftswissenschaften) erfolgt ohne weitere Zulassungsprüfung. Da auch im Master unsere Minor-Studienprogramme konsekutiv sind, müssen Sie die entsprechenden Kenntnisse mitbringen bzw. individuell aneignen.
Bei der Einstufung wird Ihr komplettes Dossier angeschaut. Das Schwergewicht liegt auf Ihrem akademischen Hintergrund.
Sie wurden zum Masterprogramm zugelassen, müssen aber innerhalb von vier Semestern die Ihnen auferlegten Auflagen erfüllen. Die Frist zur Erfüllung startet mit dem ersten Modul, das Sie an unserer Fakultät buchen – egal ob Master- oder Auflagenmodul. Obwohl Sie Mastermodule belegen dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst auf die Auflagen zu konzentrieren.
Beachten Sie, dass Sie vom Studium im entsprechenden Studiengang (Informatik bzw. Wirtschaftswissenschaften) an unserer Fakultät ausgeschlossen werden, falls Sie die Auflagen innerhalb der vier Semester nicht erfüllen.
Sie finden in Ihrem Zulassungsbescheid und dem dazugehörenden Anhang relevante Informationen zum Studium, lesen Sie beides genau durch und bewahren Sie Bescheid und Anhang in Ihren Unterlagen auf.
Sie sind in die Mastervorbereitungsstufe eingeteilt worden. Bevor Sie mit dem Master beginnen können, müssen Sie die Ihnen auferlegten Bedingungen innerhalb von vier Semestern erfüllen. Erst danach können Sie Mastermodule absolvieren.
Sie finden in Ihrem Zulassungsbescheid und dem dazugehörenden Anhang relevante Informationen zum Studium, lesen Sie beides genau durch und bewahren Sie Bescheid und Anhang in Ihren Unterlagen auf.
Jede Einstufung wird sorgfältig sur Dossier vorgenommen. Ihr Bewerbungsdossier ist eingehend und umfassend geprüft worden, wobei auch Leistungen beachtet wurden, die zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbungsabgabe noch ausstehend waren. Leider fehlt uns die zeitliche Kapazität, Fragen zu den individuellen Absagen per Mail oder Telefon zu beantworten. Wenn Sie mit dem abschlägigen Zulassungsentscheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einsprache zu erheben. Im Entscheid finden Sie eine Rechtsmittelbelehrung, die über den korrekten Rechtsweg inkl. Fristen informiert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einsprache zu erheben. Im Zulassungsentscheid finden Sie eine Rechtsmittelbelehrung, die über den korrekten Rechtsweg inkl. Fristen informiert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Für die Immatrikulation müssen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz vorweisen können, erst danach erhalten Sie die Rechnung für die Semestergebühren, die Immatrikulation und die Login Daten für die UZH. Eventuell müssen Sie noch ausstehende Dokumente – Bachelordiplom, Sprachnachweise etc. – einreichen. Sie finden alle formalen Schritte auf der Webseite der Zulassungsstelle und deren FAQ.
Die Semestergebühr setzt sich aus der Studiengebühr, den obligatorischen und den freiwilligen Semesterbeiträgen zusammen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern einen Zuschlag von 100 Franken für den Master und 500 Franken für den Bachelor verrechnet wird. Sie finden eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren auf folgender Webseite.
Sie finden auf unserer Webseite eine genaue Anleitung zur Modulbuchung.
Beachten Sie bitte, dass Sie Module, für welche Sie sich doch nicht entscheiden, unbedingt innerhalb der Modulbuchungsfrist stornieren müssen, ansonsten wird Ihnen das Modul bei Nichtbesuch als Fehlversuch gebucht.
Vor Ihrer Bewerbung für den Master können keine verbindlichen Aussagen zur Anrechnung von bereits absolvierten Leistungen gemacht werden. Beachten Sie, dass Pflichtmodule auf jeden Fall bei uns absolviert werden müssen und Sie für einen Abschluss an der Fakultät zwei Drittel der ECTS Credits an der UZH erwerben müssen. Gesuche zur Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten können in jedem Fall erst nach erfolgreicher Zulassung gestellt werden.
Wenn Sie über einen abgeschlossenen Master in einem Fach verfügen, das bei uns in Kombination mit Ihrem Major als Minor gewählt werden kann, haben Sie die Möglichkeit ein Anrechnungsgesuch für die pauschale Anrechnung des Master Minors zu stellen.
Für einzelne stufengerechte Mastermodule, die noch für keinen Abschluss verwendet worden und nicht älter als fünf Jahre sind, können Sie ein Anrechnungsgesuch stellen.
Bitte folgen Sie für die formale Einreichung eines Gesuchs den Anweisungen auf unserer Webseite.
Viele Fragen können mit der Studienordnung beantwortet werden. Sie finden diese als PDF auf unserer Webseite
Sie erhalten von uns ca. drei Mal pro Semester eine E-Mail mit Informationen zum Studium. Beachten Sie, dass diese E-Mail immer an Ihre Uni-Mailadresse verschickt wird. Bitte überprüfen Sie Ihre UZH-Mailbox deshalb regelmässig.
Wenn Sie die Auflagen fristgerecht erfüllt haben, müssen Sie nichts weiter vornehmen. Sie erhalten keinen offiziellen Bescheid, dass Sie die Auflagen erfüllt haben, dürfen aber jetzt mit Ihrer Masterarbeit beginnen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Studienberatung oder für einen eventuellen Wechsel beim zuständigen Kontakt für die Masterzulassung. Wenn die Frist schon abgelaufen ist, werden Sie vom Studium im entsprechenden Studiengang (Informatik bzw. Wirtschaftswissenschaften) an unserer Fakultät ausgeschlossen.
Das Virtual Welcome Center unterstützt Studierende aus dem Ausland bei einem Aufenthalt an der Universität Zürich und ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Studium an der UZH.
Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten maximal 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit oder einem Praktikum nachgehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis.
Da die Nachfrage nach Wohnangeboten sehr gross ist, empfiehlt es sich, früh und auf verschiedenen Wegen nach Wohnmöglichkeiten zu suchen. Die gemeinsame Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle der UZH und der ETH publiziert eine Übersicht guter Suchmöglichkeiten und kurzfristiger günstiger Unterkünfte.
Allen Studierenden steht es grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben dem Studium einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Der Fokus sollte jedoch immer auf das Studium gerichtet werden.
Aktuelle Studierendenzahlen sowie Zahlen & Fakten finden Sie auf dieser Website.