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Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Mobilitätssemester? Was sind die Voraussetzungen? Ein Mobilitätssemester benötigt einiges an Planung – fangen Sie früh genug damit an. Hier finden Sie alles Wichtige, was es bei der Planung zu beachten gilt.
Im folgenden Dokument finden Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Schritten für eine Bewerbung als Austauschstudentin oder Austauschstudent:
Falls Sie im Bachelorstudium sind, empfiehlt sich das 5. Semester für den Austausch, auf Master-Stufe das 3. Semester. In jedem Fall muss bei Antritt des Mobilitätssemesters die Assessmentstufe erfolgreich absolviert sein. Ebenso müssen auf Masterstufe bei Antritt des Austauschsemesters sämtliche Auflagen erfüllt sein.
Falls Sie das Mobilitätssemester erst kurz vor Studienabschluss absolvieren, beachten Sie bitte, dass der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität spätestens bei Anmeldeschluss zum Studienabschluss vorliegen muss.
Informieren Sie sich über die bestehenden Programme und Partneruniversitäten. Einen ersten Eindruck vermitteln auch die Erfahrungsberichte von ehemaligen Mobilitätsstudierenden auf der Webseite der Abteilung Global Student Experience (GSE):
Partneruniversitäten
Erfahrungsberichte
Recherchieren Sie Informationen zu Semesterdaten, Unterrichtssprache und Kursangebot der Universitäten, die für Sie in Frage kommen.
Es gibt nur eine garantierte Bewerbungsfrist pro Jahr für das gesamte folgende akademische Jahr (Herbst- und Frühlingssemester): 1. November bis 15. Januar. Im Juni werden nach Möglichkeit die Restplätze für das Frühlingssemester nochmals ausgeschrieben. Informationen für die Nachnominierungsfrist (für die Restplätze FS) werden jeweils Ende Mai per E-Mail versandt. Bewerbungen für mehrere Mobilitätsprogramme sind möglich und empfohlen. Ansprechpersonen sowie hilfreiche Dokumente für die Bewerbung finden Sie auf dieser Seite.
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal Mobility Online der Abteilung Global Student Experience (GSE). Das Portal ist ab dem 1. November 2023 geöffnet. Die Bewerbungsfrist für das Herbstsemester 2024 und Frühjahrsemester 2025 endet am 15. Januar 2024.
Für die Bewerbung auf die Restplätze FS25 ist das Bewerbungsfenster vom 1. Juni - 15. Juli 2024 geöffnet.
Restplatzliste_Fachabkommen_Uebersee_und_IS-Link_FS25 (PDF, 109 KB)
Restplatzliste_SEMP_Europa_WWF (PDF, 110 KB)
Den Link für die Anmeldung für das akademische Jahr 2024/2025 finden Sie nachfolgend:
Mobility-Online Registrierung
Mobility-Online Login (um Bewerbung zu bearbeiten)
Für eine vollständige und korrekte Bewerbung müssen Sie folgende Dokumente im Mobility-Online Portal der UZH hochladen:
Die Nominierung erfolgt durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bis Mitte Februar.
Nachdem Sie sich erfolgreich für einen Platz beworben haben, erfolgt die Nominierung durch die entsprechenden Stellen der UZH. Der definitive Zulassungsentscheid liegt bei der entsprechenden Partneruniversität. In der Regel werden nominierte Studierende akzeptiert. Seien Sie sich aber bewusst, dass die Anmeldung an der Partneruniversität ein separates Anmeldeverfahren darstellt. Die Partneruniversität benötigt z. T. dieselben Unterlagen wie die UZH. Dazu gehört immer eine Kopie des aktuellen Leistungsausweises in Deutsch und Englisch. Vorlagen für eine Übersetzung von älteren Dokumenten, die Sie nicht automatisch auch auf Englisch erhalten haben, sind im Download-Bereich rechts zu finden.
Eine Anmeldung ist verbindlich. Jegliche Änderungen sind nur aus gewichtigen Gründen möglich und müssen der Partneruniversität, dem Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie der Abteilung Global Student Experience (GSE) der UZH – schriftlich begründet – mitgeteilt werden.
Die Anrechenbarkeit von Kursen ist zwingend mit einer Anrechnungsvereinbarung abzuklären. Dies geschieht nach der Nominierung für eine bestimmte Partneruniversität und vor dem tatsächlichen Antreten des Mobilitätssemesters. Die Anrechnungsvereinbarung muss nicht in Mobility Online hochgeladen werden.
Ein Mobilitätssemester ist kein Sprachaufenthalt. Es werden sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache vorausgesetzt (Niveau B2). Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät genügt die plausible Darstellung der entsprechenden Sprachkenntnisse (z.B. CH-Matur, Einschreibung in einen unserer englischsprachigen Masterstudiengänge u.ä.). Verlangt eine Partneruniversität einen Nachweis über ein höheres Sprachniveau (C1) oder akzeptiert sie nur gewisse Zertifikate, liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, dies rechtzeitig vorweisen zu können.
Ausnahme Fakultätsabkommen: Für Bewerbungen auf die Fakultätsabkommen in Kanada, Singapore und der USA sind gültige TOEFL- oder IELTS-Zertifikate beizulegen.
Gute Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Sprachtests müssen unter Umständen bereits im Semester vor der Bewerbungsfrist abgelegt werden.
Im Rahmen eines Mobilitätssemesters bleiben Sie während des Auslandaufenthaltes an der UZH eingeschrieben, bezahlen hier weiterhin die Semestergebühren und sind an der Partneruniversität von den Studiengebühren befreit. Das SEMP-Programm sowie einzelne gesamtuniversitäre Abkommen entrichten Teilstipendien. Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Abteilung Global Student Experience (GSE).