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Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Mobilitätssemester? Was sind die Voraussetzungen? Ein Mobilitätssemester benötigt einiges an Planung – fangen Sie früh genug damit an. Hier finden Sie alles Wichtige, was es bei der Planung zu beachten gilt.

Checkliste

Im folgenden Dokument finden Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Schritten für eine Bewerbung als Austauschstudentin oder Austauschstudent:

Checkliste (PDF, 192 KB)

Zeitpunkt

Falls Sie im Bachelorstudium sind, empfiehlt sich das 5. Semester für den Austausch, auf Master-Stufe das 3. Semester. In jedem Fall muss bei Antritt des Mobilitätssemesters die Assessmentstufe erfolgreich absolviert sein. Ebenso müssen auf Masterstufe bei Antritt des Austauschsemesters sämtliche Auflagen erfüllt sein.

Falls Sie das Mobilitätssemester erst kurz vor Studienabschluss absolvieren, beachten Sie bitte, dass der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität spätestens bei Anmeldeschluss zum Studienabschluss vorliegen muss.

Wahl der Universität

Informieren Sie sich über die bestehenden Programme und Partneruniversitäten. Einen ersten Eindruck vermitteln auch die Erfahrungsberichte von ehemaligen Mobilitätsstudierenden auf der Webseite der Abteilung Global Student Experience (GSE):

Partneruniversitäten
Erfahrungsberichte

Recherchieren Sie Informationen zu Semesterdaten, Unterrichtssprache und Kursangebot der Universitäten, die für Sie in Frage kommen.

Bewerbung

Es gibt nur eine garantierte Bewerbungsfrist pro Jahr für das gesamte folgende akademische Jahr (Herbst- und Frühlingssemester): 1. November bis 15. Januar. Im Juni werden nach Möglichkeit die Restplätze für das Frühlingssemester nochmals ausgeschrieben. Informationen für die Nachnominierungsfrist (für die Restplätze FS) werden jeweils Ende Mai per E-Mail versandt. Bewerbungen für mehrere Mobilitätsprogramme sind möglich und empfohlen. Ansprechpersonen sowie hilfreiche Dokumente für die Bewerbung finden Sie auf dieser Seite.

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal Mobility Online der Abteilung Global Student Experience (GSE). Das Portal ist ab dem 1. November 2023 geöffnet. Die Bewerbungsfrist für das Herbstsemester 2024 und Frühjahrsemester 2025 endet am 15. Januar 2024.

Für die Bewerbung auf die Restplätze FS25 ist das Bewerbungsfenster vom 1. Juni - 15. Juli 2024 geöffnet.

Restplatzliste_Fachabkommen_Uebersee_und_IS-Link_FS25 (PDF, 109 KB)
Restplatzliste_SEMP_Europa_WWF (PDF, 110 KB)

Den Link für die Anmeldung für das akademische Jahr 2024/2025 finden Sie nachfolgend:

Mobility-Online Registrierung
Mobility-Online Login (um Bewerbung zu bearbeiten)

Bewerbungsunterlagen

Für eine vollständige und korrekte Bewerbung müssen Sie folgende Dokumente im Mobility-Online Portal der UZH hochladen:

  • Übersichtsblatt (PDF, 966 KB)
  • Lebenslauf
  • Ein Motivationsschreiben pro Priorität (max. 1 A4-Seite pro Priorität) in deutsch oder englisch
  • Nachweis über die Immatrikulation an der UZH
  • Kopie des aktuellen Leistungsausweises
  • Sprachnachweis: Es werden sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache vorausgesetzt (Niveau B2). Bei der Bewerbung bei uns um einen Austauschplatz genügt die plausible Darstellung der entsprechenden Sprachkenntnisse (z.B. CH-Matur, Einschreibung in einen unserer englischsprachigen Masterstudiengänge). Verlangt eine Partneruniversität einen Nachweis über ein höheres Sprachniveau (C1) oder akzeptiert sie nur gewisse Zertifikate, liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, dies rechtzeitig vorweisen zu können.
  • Falls vorhanden: Bachelor-Abschlusszeugnis
  • Kopie des Passes oder der Identitätskarte (bei ausländischer Staatsbürgerschaft auch die Aufenthaltsbewilligung beilegen)
  • Passfoto (max. 500x500 Pixel)

Die Nominierung erfolgt durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bis Mitte Februar.

Nominierung und Anmeldung an der Partneruniversität

Nachdem Sie sich erfolgreich für einen Platz beworben haben, erfolgt die Nominierung durch die entsprechenden Stellen der UZH. Der definitive Zulassungsentscheid liegt bei der entsprechenden Partneruniversität. In der Regel werden nominierte Studierende akzeptiert. Seien Sie sich aber bewusst, dass die Anmeldung an der Partneruniversität ein separates Anmeldeverfahren darstellt. Die Partneruniversität benötigt z. T. dieselben Unterlagen wie die UZH. Dazu gehört immer eine Kopie des aktuellen Leistungsausweises in Deutsch und Englisch. Vorlagen für eine Übersetzung von älteren Dokumenten, die Sie nicht automatisch auch auf Englisch erhalten haben, sind im Download-Bereich rechts zu finden.

Nichtantreten / Abmeldung

Eine Anmeldung ist verbindlich. Jegliche Änderungen sind nur aus gewichtigen Gründen möglich und müssen der Partneruniversität, dem Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie der Abteilung Global Student Experience (GSE) der UZH – schriftlich begründet – mitgeteilt werden.

Anrechnung

Die Anrechenbarkeit von Kursen ist zwingend mit einer Anrechnungsvereinbarung abzuklären. Dies geschieht nach der Nominierung für eine bestimmte Partneruniversität und vor dem tatsächlichen Antreten des Mobilitätssemesters. Die Anrechnungsvereinbarung muss nicht in Mobility Online hochgeladen werden.

Anrechnung

Sprachnachweise

Ein Mobilitätssemester ist kein Sprachaufenthalt. Es werden sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache vorausgesetzt (Niveau B2). Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät genügt die plausible Darstellung der entsprechenden Sprachkenntnisse (z.B. CH-Matur, Einschreibung in einen unserer englischsprachigen Masterstudiengänge u.ä.). Verlangt eine Partneruniversität einen Nachweis über ein höheres Sprachniveau (C1) oder akzeptiert sie nur gewisse Zertifikate, liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, dies rechtzeitig vorweisen zu können.

Ausnahme Fakultätsabkommen: Für Bewerbungen auf die Fakultätsabkommen in Kanada, Singapore und der USA sind gültige TOEFL- oder IELTS-Zertifikate beizulegen.

Gute Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Sprachtests müssen unter Umständen bereits im Semester vor der Bewerbungsfrist abgelegt werden.

Sprachvorbereitung

Finanzierung

Im Rahmen eines Mobilitätssemesters bleiben Sie während des Auslandaufenthaltes an der UZH eingeschrieben, bezahlen hier weiterhin die Semestergebühren und sind an der Partneruniversität von den Studiengebühren befreit. Das SEMP-Programm sowie einzelne gesamtuniversitäre Abkommen entrichten Teilstipendien. Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Abteilung Global Student Experience (GSE).

Finanzierungsmöglichkeiten

Weiterführende Informationen

Kontakt

Richard Müller-Winter
Mobilität
Dekanat
Email

Bei Fragen zu den Gesamtuniversitären Abkommen: 
Global Student Experience UZH 

E-Mail 
Webseite

Kontakt bei Fragen zur Anrechnung

Nicola Wenning
Anrechnungen
Dekanat
E-Mail