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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Leistungen aus dem Mobilitätssemester

Sie planen für ein bis zwei Semester ins Ausland zu gehen und möchten abklären, welche Leistungen hier an Ihr Studium angerechnet werden können.

Anrechnungsvereinbarung und Learning Agreement

Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Antritt Ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module für Sie verbindlich festgehalten.
Das genaue Vorgehen zum Ausfüllen der Anrechnungsvereinbarung finden Sie untenstehend ("Abklären der Anrechenbarkeit"). Im Download-Bereich finden Sie entsprechende Formulare. Dieses Vorgehen gilt für alle Abkommen der Fakultät und Universität, für den selbstorganisierten Austausch und für CH-Unimobil (innerschweizerische Mobilität).

SEMP-Austauschstudierende (ehemals ERASMUS) müssen zusätzlich ein Learning Agreement abschliessen. Das Learning Agreement ist für den Erhalt der Stipendien relevant, nicht aber für die Anrechenbarkeit von Kursen an unserer Fakultät. 

Informationen zum Learning Agreement

Rechtliche Grundlagen

Bitte lesen Sie betreffend Anrechnung des Mobilitätssemesters zuerst die Angaben im Reglement (Rahmen- und Studienordnung):

Reglement

  • In den Wahlpflicht- und Minor-Studienprogrammbereichen sowie in den Wahlbereichen INF und OEC sind stufengerechte Module nur nach vorgängiger Abklärung anrechenbar. Ohne entsprechende Vorabklärung (Anrechnungsvereinbarung) kann eine Anrechnung nur im freien Wahlbereich erfolgen.
  • Fehlversuche zählen nicht, werden aber ausgewiesen.
  • Es sind mindestens die Hälfte der für das Major-Studienprogramm erforderlichen ECTS Credits an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der UZH zu erbringen.
  • Pflichtmodule und schriftliche Arbeiten müssen an der Fakultät absolviert werden.
  • Eine Anrechnung von externen Seminaren im Wahlpflichtbereich ist nach vorgängiger Abklärung und Bestätigung in der Anrechnungsvereinbarung möglich.

Die Abklärung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Abklären der Anrechenbarkeit

Die Abklärung erfolgt rechtzeitig vor Antritt des Mobilitätssemesters formalisiert über die Einreichung einer schriftlichen Anrechnungsvereinbarung (siehe Downloads).

Vorbereiten

  • Überlegen Sie sich, in welchen Bereichen Sie im Studium noch Leistungen benötigen.
  • Informieren Sie sich im Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität, welche Kurse angeboten werden und Ihren Bedürfnissen entsprechen.
  • Klären Sie nach Möglichkeit ab, ob Sie zu diesen Kursen auch zugelassen sind.
  • Im Downloadbereich unten finden Sie eine Übersicht als Orientierung, welche Veranstaltungen anderer Universitäten in früheren Jahren bereits angerechnet wurden.

Anrechnungsvereinbarung ausfüllen

  • Reichen Sie die schriftliche Anrechnungsvereinbarung bitte rechtzeitig vor Beginn des Mobilitätssemesters (frühestens nachdem Ihre Nominierung auch von der Partneruniversität bestätigt wurde) mit den aktuellen Veranstaltungsangaben per E-Mail ein (anrechnung@oec.uzh.ch).

Ergänzungsvereinbarung

  • Es kann sein, dass sich vor Ort an der Gastuniversität für Sie noch Änderungen ergeben, dies können Sie mit Hilfe der Ergänzungsvereinbarung (siehe Downloads) abklären.
  • Ergänzungen oder Änderungen sind bis maximal vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität möglich.

Beantragen der Anrechnung nach der Rückkehr

Reichen Sie den offiziellen Leistungsausweis der Gastuniversität am Dekanat ein.

Wird der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität direkt an das Dekanat gesendet, wird die Anrechnung automatisch in die Wege geleitet.

Anschliessend erhalten Sie schriftlich den definitiven Anrechnungsbescheid der/des Prüfungsdelegierten.

Es werden sämtliche Leistungen, welche auf dem offiziellen Leistungsausweis der Gastuniversität ausgewiesen werden und anrechenbar sind, übernommen und im Anrechnungsbescheid ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, sofern Sie das Mobilitätssemester erst kurz vor Studienabschluss absolvieren, dass spätestens 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss im Studienportal der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität vorliegen muss.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nicola Wenning
Anrechnungen
Dekanat
E-Mail

Anrechnung im neuen Reglement (RVO22)

Eine Anrechnung von Modulen aus einem Mobilitätssemester ist möglich sowohl im Major-Studienprogramm als auch in den fakultätsinternen Minor-Studienprogrammen, im Wahl- bzw. Wahlpflichtbereich.

Das Pflichtprogramm ist an der UZH zu absolvieren, hier ist keine externe Anrechnung möglich.

Achtung: Studierende im Minor-Studienprogramm anderer Fakultäten können sich keine Leistungen aus dem Mobilitätssemester für das Minor-Studienprogramm an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anrechnen lassen.