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Sie planen für ein bis zwei Semester ins Ausland zu gehen und möchten abklären, welche Leistungen hier an Ihr Studium angerechnet werden können.
Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Antritt Ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module für Sie verbindlich festgehalten.
Das genaue Vorgehen zum Ausfüllen der Anrechnungsvereinbarung finden Sie untenstehend ("Abklären der Anrechenbarkeit"). Im Download-Bereich finden Sie entsprechende Formulare. Dieses Vorgehen gilt für alle Abkommen der Fakultät und Universität, für den selbstorganisierten Austausch und für CH-Unimobil (innerschweizerische Mobilität).
SEMP-Austauschstudierende (ehemals ERASMUS) müssen zusätzlich ein Learning Agreement abschliessen. Das Learning Agreement ist für den Erhalt der Stipendien relevant, nicht aber für die Anrechenbarkeit von Kursen an unserer Fakultät.
Bitte lesen Sie betreffend Anrechnung des Mobilitätssemesters zuerst die Angaben im Reglement (Rahmen- und Studienordnung):
Die Abklärung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Die Abklärung erfolgt rechtzeitig vor Antritt des Mobilitätssemesters formalisiert über die Einreichung einer schriftlichen Anrechnungsvereinbarung (siehe Downloads).
Reichen Sie den offiziellen Leistungsausweis der Gastuniversität am Dekanat ein.
Wird der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität direkt an das Dekanat gesendet, wird die Anrechnung automatisch in die Wege geleitet.
Anschliessend erhalten Sie schriftlich den definitiven Anrechnungsbescheid der/des Prüfungsdelegierten.
Es werden sämtliche Leistungen, welche auf dem offiziellen Leistungsausweis der Gastuniversität ausgewiesen werden und anrechenbar sind, übernommen und im Anrechnungsbescheid ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, sofern Sie das Mobilitätssemester erst kurz vor Studienabschluss absolvieren, dass spätestens 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss im Studienportal der offizielle Leistungsausweis der Gastuniversität vorliegen muss.