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Im Rahmen eines Fakultätsabkommens dürfen Studierende grundsätzlich nur einmal an einem Austausch teilnehmen. Wenn Sie ein zweites Mal teilnehmen, erhalten Studierende, die sich zum ersten Mal bewerben, Vorrang. Im Rahmen des SEMP ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen.
In der Mobilität gibt es die folgenden Abkommensarten:
Eine detaillierte Beschreibung aller Abkommensarten finden Sie hier.
Nein, bei Antritt des Austauschsemesters muss die Assessmentstufe vollständig absolviert sein und auf Masterstufe müssen sämtliche Auflagen erfüllt sein.
Nein, ein Austausch ist nur möglich, wenn für Ihr Studium noch ECTS-Punkte angerechnet werden können.
Grundsätzlich ja. Als Austauschstudent/in wird aber vorausgesetzt, dass Sie auch Module besuchen. Wenn Sie planen, nur an Ihrer Bachelor- oder Master-Arbeit zu schreiben, dann müssen Sie zum Praktikant/en umgeschrieben werden. Alle Voraussetzungen zum SEMP-Praktikum finden Sie unter dem folgenden Link. Die Arbeit muss zwingend von einem Fakultätsmitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät betreut werden.
Akademische Kurzprogramme (Summer- und Winter-Schools) sind nicht Bestandteil des regulären Mobilitätsangebotes (Mobilitätssemester an einer Gastuniversität). Im Grundsatz sind maximal zwei akademische Kurzprogramme im freien Wahlbereich anrechenbar. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Anrechnung in einem Wahlpflichtbereich möglich sein. Zwingende Voraussetzung ist die Vorabklärung der Anrechenbarkeit akademischer Kurzprogramme. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier.
Das Wichtigste ist, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Bei Antritt des Mobilitätssemesters müssen Sie die Assessmentstufe bereits erfolgreich hinter sich resp. auf MA-Stufe alle Auflagen erfüllt haben. Auf Bachelor-Stufe empfiehlt sich das 5., auf Master-Stufe das 3. Semester. Die Bewerbungsfrist ist sowohl für das kommende Herbstsemester als auch für das nachfolgende Frühjahrssemester jeweils der 15. Januar (Bsp. Deadline 15. Januar 2024 für Austausch im HS24/FS25). In der Regel werden im Juli zusätzlich Restplätze für das FS ausgeschrieben.
Eine Teilnahme am «OecMobility - Outgoing-Info-Event» und am «GSE - Global Experience Talk» wird empfohlen. Auf der Webseite der Fakultät befinden sich die Informationen zur Outgoing-Mobilität. Auf dieser Webseite sind alle Infos zu den Abkommen, Bewerbung, Transcript of Records, Learning Agreement (LA) etc. zu finden.
Das Suchportal mit den Austauschmöglichkeiten findet man auf der Webseite des GSE (Global Student Experience). Eine Übersicht über alle Partneruniversitäten bietet die Karte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).
Studierende, die einen Austausch im Rahmen des SEMP-Abkommens machen, erhalten in der Regel automatisch einen Zuschuss zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten. Dieser Zuschuss wird in zwei Teilen ausgezahlt (80% zu Beginn des Austausches, 20% nach dem Einreichen des Erfahrungsberichtes).
Studierende die einen Austausch via Gesamtuniversitärem (GU)- oder Fakultätsabkommen planen, finden alle aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).
Das Bewerbungstool Mobility Online ist jeweils vom 1. November bis 15. Januar offen. Im Sommer erfolgt jeweils noch eine Nachnominierungsphase der verbleibenden, offenen Plätze mit Bewerbungsfrist im Juli.
Alle Bewerbungen müssen elektronisch über das Mobility Online Bewerbungstool (MobOn) eingereicht resp. die Dokumente hochgeladen werden. Das Bewerbungstool ist ab dem 1. November offen. Sobald eine Bewerbung eingereicht ist und alle Dokumente hochgeladen sind, kann mit der Sichtung und Bewertung durch das OecMobility-Team begonnen werden. Die Zuteilung der Austauschplätze erfolgt erst nach dem Anmeldeschluss (15. Januar).
Im Mobility Online (MobOn) gibt es ein Anmeldefenster, in welchem unabhängig der Art des Abkommens drei Wunschuniversitäten gewählt werden. Der generelle Anmeldeablauf im MobOn unterscheidet sich nicht. Es gibt aber bezüglich Anmeldeunterlagen Unterschiede (siehe die nächsten beiden Fragen).
Bewerbungsunterlagen für die Gesamtuniversitären Abkommen
Bewerbungsunterlagen für die Fakultätsabkommen und SEMP
Ja, verfassen Sie für jede gewählte Partneruniversität je ein Motivationsschreiben. Das Motivationsschreiben für Gesamtuniversitäre Abkommen adressieren Sie an das GSE (Global Student Experience), die SEMP- und Fakultätsabkommen adressieren Sie an das OecMobility-Team der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Da es in Mobility Online (MobOn) nur einen Upload-Slot für das Motivationsschreiben gibt, sollten die Motivationsschreiben in einem PDF hochgeladen werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Die Mobilitätsstelle bestätigt die Sprachkenntnisse, wenn Studierende eine Sprachstandbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie beim Sprachenzentrum für die absolvierten Kurse einholen. Falls Sie in ein Studienprogramm in Englischer Sprache eingeschrieben sind, stellt Ihnen das OecMobility-Team eine entsprechende Bestätigung aus (mobilty@oec.uzh.ch).
Auf der Webseite des GSE (Global Student Experience) gibt es eine Vorlage zu einem provisorischen Studienplan (Downloads). Es ist für jede Partneruniversität (mit Gesamtuniversitärem Abkommen) ein Studienplan zu erstellen. Bewerber/-innen können jedoch auch einen eigenen Studienplan erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber/innen sich mit dem Studienangebot der Partnerfakultät (sofern möglich) und mit den Anrechnungsmöglichkeiten auseinandergesetzt haben. In Mobility Online gibt es nur ein Feld um den Studienplan hochzuladen, daher sollten die Studienpläne in einem PDF hochgeladen werden.
Die Nominierungen werden von März bis etwa Ende Juni durch das OecMobility-Team und das GSE (Global Student Experience) vorgenommen. Die Nominierungsdeadlines der Partneruniversität sind sehr verschieden. Teilweise kann auch erst Ende Sommer für das Frühlingssemester nominiert werden. Nach erfolgter Nominierung erhalten die Studierenden eine Bestätigungsemail.
Ja, unbedingt. Die Zuteilungskriterien für die SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.
Nein, da nur eine bestimmte Anzahl Plätze pro akademischem Jahr (nicht pro Semester) zur Verfügung stehen, spielt es keine Rolle für welches Semester man sich bewirbt. Sie vergrössern Ihre Chance einen Platz zu bekommen also nicht, wenn Sie FS oder HS wählen. Es ist nicht möglich, das Bewerbungsformular zweimal auszufüllen.
Sie können sich auf alle BWL- und VWL-Austauschplätze bewerben.
Grundsätzlich ja. Bei triftigen Gründen (familiäre Situation, Krankheit o.ä.) kann das Mobilitätssemester aber abgesagt werden (Abmeldungen an mobility@oec.uzh.ch, outgoing@int.uzh.ch und an die Partneruniversität). Je nach Zeitpunkt der Absage kann der Platz jedoch nicht wieder besetzt werden, was schade und ärgerlich ist, weil vermutlich andere Studierende das Platzangebot gerne in Anspruch genommen hätten.
Die Bewerbungen werden nach drei Bewertungskriterien geprüft:
Bewerber mit der höchsten Bewertung erhalten zuerst die freien Plätze zugesprochen. Diese Regel wird jedoch zur Förderung der Mobilität aufgeweicht. Es soll, soweit möglich, allen geeigneten Bewerbern ein Austauschplatz angeboten werden. Sobald sich mehr Bewerber auf eine Partneruniversität bewerben als Plätze verfügbar sind, können durch die Angaben der verschiedenen Prioritäten und dank geschickter Verteilung meistens alle untergebracht werden. Dadurch erhalten die Studierenden mit den besten Bewerbungen jedoch nicht immer einen Platz an ihrer Wunschdestination.
Folgende Kriterien werden bei der Platzverteilung zusätzlich berücksichtigt:
Folgende Bewerbungen müssen abgelehnt/abgesagt werden:
Bewerber, welche für einen Austausch in Frage kommen, aber aufgrund ihrer gewählten Wunschdestinationen keinen freien Platz mehr erhalten, erhalten keine direkte Absage. Nach der Platzvergabe erhalten sie die Liste mit den noch freien Plätzen zur Auswahl zugeschickt.
Grundsätzlich ja. Bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote sind die Erfolgschancen jedoch eher gering. Manche unserer Partnerfakultäten setzen eine bestimmte Durchschnittsnote bzw. gute Studienleistungen voraus. Es ist möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin oder des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab. Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).
In der Regel ja. Unter Umständen könnte es zu Verzögerungen kommen, z.B. wenn die Gastuniversität die Noten spät zur Verfügung stellt. Studierende, die im letzten Semester einen Auslandaufenthalt absolvieren, sollten sich mit der Mobilitätsstelle der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (mobility@oec.uzh.ch) in Verbindung setzen, um die Fristen zur Einreichung des Anrechnungsgesuches zu besprechen. Grundsätzlich wird empfohlen, sich für ein weiteres Semester nach dem Abschluss einzuschreiben. Sollte der Abschluss erreicht werden, kann die Exmatrikulation beantragt werden. Die Studiengebühren entfallen oder werden zurückerstattet, sollten sie bereits bezahlt worden sein.
Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung, um das SEMP-Stipendium zu erhalten. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird allerdings ausschliesslich mittels der Anrechnungsvereinbarung bestätigt (auch nicht per E-Mail). Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung. Es sind die Hinweise auf den Webseiten betreffend Anrechnung zu beachten.
Bis zum Ende der zweiten Woche des Austauschsemesters. Falls in Ausnahmefällen Ihr definitives Learning Agreement zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden ist, laden Sie eine provisorische Version bis zum Ende dieser Frist in Mobility Online hoch. Die definitive Version kann später per Mail an das OecMobility-Team (mobility@oec.uzh.ch) nachgereicht werden.
Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung, um das SEMP-Stipendium zu erhalten. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird allerdings ausschliesslich mittels der Anrechnungsvereinbarung bestätigt (auch nicht per E-Mail). Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung. Es sind die Hinweise auf den Webseiten betreffend Anrechnung zu beachten.
Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Antritt Ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module für Sie verbindlich festgehalten. Das genaue Vorgehen und die rechtlichen Grundlagen zum Ausfüllen der Anrechnungsvereinbarung finden Sie hier.
Überlegen Sie sich, in welchen Bereichen Sie im Studium noch Leistungen benötigen. Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier unter dem Punkt «Abklären der Anrechenbarkeit». Zudem gibt es eine hilfreiche Übersicht von in der Vergangenheit bereits angerechneten Modulen.
Gemäss WWF Studienordnung, Ziffer 8.5.1 sind alle ECTS Credits für das Minor-Studienprogramm an der Fakultät zu absolvieren. Externe Studienleistungen, auch solche eines Mobilitätssemesters werden nicht angerechnet. Unter Umständen ist eine Anrechnung im Major möglich; bitte erkundigen Sie sich beim Studiendekanat Ihres Majors.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des GSE (Global Student Experience).
Die Zuständigkeiten des GSE und des Dekanats finden Sie in der untenstehenden Tabelle:
Global Student Experience (GSE) |
Fakultätsmobilitätsstelle |
Kontakt: outgoing@int.uzh.ch, |
|
Die Erfahrungsberichte finden Sie im Mobility Suchportal.
Mobility Online (MobOn) ist das Bewerbungstool für die Mobilität. Studierende müssen sich bei der erstmaligen Nutzung registrieren und können sich danach jederzeit einloggen. Alle Bewerbungsunterlagen müssen auf MobOn hochgeladen werden. Die Bedienung des Tools ist weitgehend selbsterklärend (bei einzelnen Schritten sind Info-Buttons vorhanden).
Da die Mobility Online (MobOn) Seiten für die Erstregistrierung und das Login für das Bewerbungstool genau gleich aussehen, sind Verwechslungen leicht möglich. Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Erstregistrierung via der Registrierungsseite alle Studierenden eine Bestätigungsemail mit einem Link erhalten. Bitte nutzen Sie anschliessend nur noch diesen Link, um sich bei MobOn einzuloggen.
Nein. Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z.B. falsches Semester) bitten wir Studierende das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit dem GSE (Global Student Experience) (outgoing@int.uzh.ch) Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, ist eine Änderung des Platzangebotes aus technischen Gründen nicht mehr möglich.