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Sie planen im Rahmen Ihres regulären Studiums ein akademisches Kurzprogramm zu absolvieren und möchten abklären, welche dieser Leistungen an Ihr Studium angerechnet werden können.
Akademische Kurzprogramme (Summer- und Winter-Schools) sind nicht Bestandteil des regulären Mobilitätsangebotes (Mobilitätssemester an einer Gastuniversität). Eine Anrechnung an Ihr Studium ist möglich für akademische Kurzprogramme, die auf gleichem Niveau (Bachelor: Bachelormodule, Master: Mastermodule) an einer anerkannten, universitären Institution im Ausland angeboten werden und eine Präsenzpflicht vorsehen (online durchgeführte Kurzprogramme können nicht angerechnet werden).
Im Grundsatz sind maximal zwei akademische Kurzprogramme im freien Wahlbereich anrechenbar. Darüber hinaus ist aber auch eine Anrechnung in einem Wahlpflichtbereich möglich (siehe nächster Abschnitt).
Alle Mobilitätsstudierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät müssen vor Teilnahme an einem akademischen Kurzprogramm eine Anrechnungsvereinbarung (DOCX, 74 KB) abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit des akademischen Kurzprogramms für Sie verbindlich festgehalten.
Bitte lesen Sie betreffend Anrechnung zuerst die Angaben in den Reglementen (Rahmen- und Studienordnung).
In den Wahlpflicht- und Minor-Studienprogrammbereichen sowie in den Wahlbereichen INF und OEC sind stufengerechte akademische Kurzprogramme nur nach vorgängiger Abklärung anrechenbar. Ohne entsprechende Vorabklärung (Anrechnungsvereinbarung (DOCX, 74 KB)) kann eine Anrechnung maximal im freien Wahlbereich erfolgen. Fehlversuche zählen nicht, werden aber ausgewiesen.
Es sind mindestens die Hälfte der für das Major-Studienprogramm erforderlichen ECTS Credits an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der UZH zu erbringen. Die Abklärung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.