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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Ehrenkodex

Sie unterstehen bei jeder Prüfung dem Ehrenkodex der Universität Zürich und müssen zu Beginn einer jeden Prüfung die Kenntnis und Beachtung des Ehrenkodex bestätigen. Es gehört zu Ihrer Pflicht, sich im Rahmen der Modul- und Prüfungsvorbereitungen die Inhalte genau durchzulesen und sich die im Folgenden genannten rechtlichen Konsequenzen bewusst zu machen.

WWF Ehrenkodex für Prüfungen und Leistungsnachweise (PDF, 126 KB) 
WWF Examination and Assessment Code of Honor (PDF, 137 KB)

Ehrenkodex für Studierende für die Erbringung von Leistungsnachweisen an der Universität Zürich

Bitte lesen Sie diesen Ehrenkodex vor Beginn Ihres Leistungsnachweises sorgfältig durch. Die Universität Zürich (UZH) geht nach Ihrer Bestätigung davon aus, dass Ihnen Inhalt und Folgen eines allfälligen unlauteren Verhaltens bekannt sind.

A. Unlauteres Verhalten

Ein unlauteres Verhalten im Sinne der für Sie massgebenden fakultären Rahmenverordnung liegt bei der Vornahme von Betrugshandlungen oder Unredlichkeiten vor.

Studierende der UZH sind der Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet. Dazu gehört insbesondere, dass Sie sich an folgende Grundsätze halten:

  1. Sie dürfen die Arbeit einer anderen Person nicht als eigene ausgeben.
  2. Sie dürfen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden und keine unzulässige Unterstützung in Anspruch nehmen oder anbieten.

B. Massnahmen und Folgen

  1. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass die UZH – im Rahmen der gesetzlichen Grund-lagen – organisatorische und technische Massnahmen zur Feststellung und Dokumentation unlauteren Verhaltens während der Erbringung eines Leistungsnachweises vornehmen darf.

  2. Unlauteres Prüfungsverhalten führt dazu, dass der Leistungsnachweis für nicht bestanden erklärt wird.
  3. Es kann ein Disziplinarverfahren gegen Sie wegen unlauteren Verhaltens eingeleitet werden. Die Disziplinarmassnahme kann bis zum vorübergehenden Ausschluss von der UZH reichen.

C. Bestätigung

«Ich bestätige hiermit, dass ich den Leistungsnachweis selbständig und ohne unzulässige Unterstützung erbringe.»

Was widerspricht dem Ehrenkodex?

Gemäss Ehrenkodex nicht erlaubt sind insbesondere Kollaborationen jeglicher Art sowie der Einsatz oder der versuchte Einsatz dazu geeigneter Hilfsmittel während der Prüfung. Dazu zählen z.B. Chats, Textmessages, E-Mails oder jegliche andere Mittel zum gemeinsamen Lösen von Prüfungsaufgaben oder zum Teilen von Ergebnissen online. Nicht erlaubt ist ausserdem die Zuhilfenahme oder der Einsatz von anderen Personen bei der Bearbeitung der Prüfung (Identitätsbetrug). Auch eine bereits im Vorfeld unternommene Vorbereitung einer betrügerischen Handlung oder der Versuch der Zuhilfenahme anderer Personen im Vorfeld von Leistungsnachweisen verstösst gegen den Ehrenkodex und wird gleichermassen geahndet. Hingegen sind bei Open Book Prüfungen die Benutzung von Unterrichtsmaterialien oder sonstiger generischer Unterlagen (auch online) durchaus erlaubt.

Was sind die Konsequenzen eines Verstosses gegen den Ehrenkodex?

Handlungen entgegen den Grundsätzen des Ehrenkodex werden gemäss den Vorgaben der Studienordnung, Abschnitt 11.2 geahndet. Dies bedeutet, dass Zuwiderhandlungen gegen den Ehrenkodex dazu führen, dass betroffene Module als Prüfungsbetrug behandelt, mit der Note 1 bewertet und mit einem Disziplinarverfahren geahndet werden.

Zudem gilt, dass Personen, die für andere eine Prüfung – oder Teile einer Prüfung – schreiben, ausnahmslos mit der Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen sie rechnen müssen.