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Damit der Übergang vom Bachelor zum Masterstudium möglichst keine Verzögerungen im Studium verursacht, sind folgende Regelungen für die verschiedenen Studierenden zu beachten.
Damit Sie nahtlos vom Bachelor- ins Masterstudium wechseln können, müssen Sie im letzten Semester des Bachelorstudiums folgende Schritte in die Wege leiten:
Ohne Bachelorabschluss ist die Zulassung zum Masterstudium nicht möglich. Es besteht aber für diesen Fall die Möglichkeit, Module des Masterstudiums vorzuziehen.
Studierende im Major-Studienprogramm, die noch im Bachelor eingeschrieben sind und bereits mind. 120 ECTS Credits aus dem Bachelorstudium erworben haben, können vor Abschluss des Bachelorstudiums (z.B. wenn sie im nächsten Semester noch die Bachelorarbeit abschliessen müssen) max. 30 ECTS Credits aus dem Masterstudium vorziehen (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule in Studienprogrammen an der Fakultät).
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium beenden und im nächsten Semester auf Masterstufe weiterstudieren wollen, müssen Sie zwingend einen Studiengangswechsel beantragen. Wenn Sie vergessen, einen Studiengangswechsel vom Bachelor zum Master zu beantragen, so können Sie ggf. keine Mastermodule buchen.
ACHTUNG: Für Studierende anderer Fakultäten mit einem Minor-Studienprogramm an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist ein Vorziehen von Modulen des Minor-Studienprogramms auf Masterstufe nicht möglich!
Wenn Sie mit Bedingungen zum Masterstudium zugelassen wurden, haben Sie die Möglichkeit bei der Prüfungsdelegierten oder dem Prüfungsdelegierten Ihres Studiengangs ein Gesuch zu stellen, um Mastermodule vorholen zu können. Dieses Gesuch können Sie stellen, sobald Ihnen weniger als 30 ECTS Credits aus den Bedingungen fehlen.