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Sie planen im Rahmen Ihres Studiums Sprachkurse zu besuchen und möchten abklären, inwiefern diese Leistungen an Ihr Studium angerechnet werden können.
Alle Sprachkurse, welche am Sprachenzentrum der UZH und ETH Zürich absolviert werden, werden automatisch auf dem Leistungsausweis ausgewiesen.
Diese sind im freien Wahlbereich Ihres Studiums anrechenbar, sofern Ihr Studienprogramm über einen freien Wahlbereich verfügt.
Fehlversuche in Sprachkursen zählen nicht zur Anzahl erlaubten Fehlversuche an der Fakultät. Sie werden nicht auf dem Leistungsausweis ausgewiesen.
Sprachkurse, welche während einem Mobilitätssemester an einer Universität absolviert werden und eine Leistungsüberprüfung aufweisen, können im freien Wahlbereich angerechnet werden.
Die Sprachkurse sind ebenfalls auf der Anrechnungsvereinbarung aufzuführen. Beachten Sie dazu das Vorgehen zur Anrechnung von Leistungen aus dem Mobilitätssemester.