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Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt eine offene und qualitätsorientierte Zulassungspolitik basierend auf der Zulassungsverordnung der UZH sowie den eigenen Reglementen und Praxis. Wir erwarten von unseren Bewerbern, dass sie sich in allen relevanten Faktoren ihres Dossiers hervortun, darunter fallen: das Bachelor-Transcript, die Bachelorabschlussnote, Ranking der Universität, GMAT/GRE-Score. Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht erschöpfend ist, da wir Ihr gesamtes Dossier für die Zulassung zu einem Studiengang berücksichtigen. Die untenstehenden Informationen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, mit welcher Einstufung Sie zu rechnen haben.
Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist für alle Bewerbende von Universitäten aus dem Ausland, von Fachhochschulen (CH/Ausland) oder für Bewerbende mit fachfremden Bachelor (CH/Ausland) zwingend.
Keinen GMAT oder GRE benötigen Bewerbende mit einem facheigenen Bachelorabschluss einer akkreditierten «universitären Hochschule» gemäss Auflistung vonswissuniversities. Falls Sie über einen Abschluss einer Hochschule verfügen, die auf der Website von swissuniversities als «andere Institutionen des Hochschulbereichs» aufgeführt wird, kontaktieren Sie bitte admission@oec.uzh.ch, um zu erfahren, ob ein GMAT oder GRE in Ihrem Fall notwendig ist.
Für die Einreichung verwenden Sie bitte nachfolgende Codes:
GMAT: XZM-HL-36, University of Zurich - All other Masters
GRE: institution code 7136
Neben den älteren Versionen können Sie auch den neuen GRE bzw. den neuen GMAT Focus einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der GRE at home oder der GMAT online nicht akzeptiert werden.
Für die fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte Dokument zur Errechnung des gewichteten Notendurchschnitts. Füllen Sie darin bitte nur Kurse ein, welche benotet worden sind. Kurse, die mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet worden sind, tragen Sie bitte nicht ein. Vergessen Sie am Ende des Dokuments die Mindestbestehensnote und die Höchstnote Ihrer Heimuniversität nicht. Die Einreichung des Notenformulars ist für alle Bewerbende von Universitäten aus dem Ausland, von Fachhochschulen (CH/Ausland), für Bewerbende mit einem Minor-Studienprogramm (60 ECTS) in Wirtschaftswissenschaften einer Schweizer Universität und für Bewerbende mit fachfremden Bachelor (CH/Ausland) zwingend.
Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen universitären Bachelordiploms werden in der gleichen Studienrichtung, in welcher der Bachelor abgeschlossen wurde, ohne weitere Bedingungen (aber allenfalls mit Auflagen) ins Masterstudium eingestuft.
Es werden die gleichen Anforderungen vorausgesetzt wie für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten. Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums und aller eingereichten Unterlagen.
Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist zwingend.
Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen ist ein direkter Einstieg in die Masterstudiengänge in der Regel nicht möglich. Erfahrungsgemäss fehlen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umfang von mehr als 60 ECTS Credits.
Der Bescheid beruht auf der Prüfung des Curriculums des absolvierten Studiums und aller eingereichten Unterlagen.
Die Einreichung eines GMAT oder GRE ist zwingend.
Achtung: Zu beachten ist, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer Fachhochschule der Schweiz oder eines weiteren Signatarstaates der Lissabonner Konvention für ein Masterstudium an der UZH mindestens die Gesamtnote 5 beim Bachelorabschluss FH vorweisen müssen.
Absolventinnen und Absolventen einer Schweizer Universität mit einem sehr guten Abschluss in einem Minor-Studienprogramm im Umfang von 60 ECTS Credits der Wirtschaftswissenschaften haben die Möglichkeit, sich für ein Master-Major-Studienprogramm zu bewerben. Die Einreichung eines GMAT/GRE ist nicht notwendig.
Grundsätzlich werden auch Bewerbungen von Personen mit einer fachfremden Vorbildung berücksichtigt. Wir erwarten sehr gute Leistungen sowohl im Bachelorabschluss wie auch im GMAT/GRE Score.