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Die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit von Frau und Mann sind der Universität Zürich ein wichtiges Anliegen. Bei Schwangerschaft können deshalb ausgleichende Massnahmen beantragt werden.
Auf Gesuch hin sind folgende formale Ausgleichsmassnahmen grundsätzlich möglich, wobei jedes Gesuch einzeln geprüft wird:
Andere Anpassungen sind nicht möglich, da die qualitativen Anforderungen des Studiums für alle Studierenden gleich hoch sein sollen. Ausgeschlossen sind deshalb beispielsweise Änderungen bei inhaltlichen Leistungsanforderungen, bei der Anzahl Fehlversuche oder bei Wiederholungsmöglichkeiten.
Ein Gesuch für Ausgleichsmassnahmen muss zwingend vorgängig eingereicht werden. So muss beispielsweise die Ausweitung eines Assessmentsemesters auf zwei Semester zu Beginn des entsprechenden Assessmentsemesters beantragt werden. Ebenso ist ein Antrag für eine Modulstornierung – nach Ablauf der Modulbuchungsfrist – unbedingt vor Prüfungsbeginn zu stellen. Im Nachhinein eingehende Gesuche für rückwirkende Anpassungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie sämtliche Gesuche für Studienanpassungen so früh wie möglich ein.
Das Gesuch an die/den Prüfungsdelegierte/n muss insbesondere folgende Angaben und Beilagen enthalten:
Zudem gelten die allgemeinen Angaben zu Gesuchen. Beachten Sie auch die Kontaktangaben in der rechten Spalte.
Nach Prüfung Ihres Gesuchs geben wir Ihnen schriftlich Bescheid, welche Anpassungen bewilligt werden.