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Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit für das Studium ausgleichende Massnahmen beantragen möchte, muss sich frühzeitig bei der Fachstelle Studium und Behinderung der UZH melden.
Ein Anspruch auf ausgleichende Massnahmen muss für jedes Semester einzeln geltend gemacht werden.
Die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) ist die erste Kontaktstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Die FSB ist zuständig für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Nachteilsausgleiche, gestützt auf ärztliche Zeugnisse, Gespräche und weitere Informationen, zu gewähren sind. Zudem bietet sie weitere Dienstleistungen, welche Sie auf der folgenden Website finden. Auf dieser Website finden Sie auch Angaben über die Kontaktmöglichkeiten zur Fachstelle.
Fachstelle Studium und Behinderung
Gesuche für Nachteilsausgleiche (z.B. Prüfungsanpassungen) werden von den Prüfungsdelegierten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät geprüft. Es werden nur Gesuche bearbeitet, welchen ein von der FSB ausgestelltes BIAS-Formular (Bedarf an individuellen Anpassungen im Studium, kurz BIAS) oder ein Gesprächsprotokoll FSB beiliegt. Nur mit einem offiziellen Bescheid der Prüfungsdelegierten können ausgleichende Massnahmen in Anspruch genommen werden. Die bewilligten Massnahmen sind sowohl für die Studierenden als auch für die Modulverantwortlichen und Dozierenden verbindlich.
Die Einhaltung der Frist ist für alle Gesuche verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Frist ist eine Bewilligung und Umsetzung der nachteilsausgleichenden Anpassungen nicht möglich.
Was |
Frist
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An wen
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Neuanmeldung und Anpassungen BIAS
bei der FSB |
So früh wie möglich, damit die fakultären Fristen (vgl. 2. und 3. Zeile unten) eingehalten werden können. Die Abklärung bei der FSB kann durchaus mehrere Wochen beanspruchen.
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Kontaktaufnahme mit Fachstelle Studium und Behinderung
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Gesuch an Fakultät für Module mit
Zwischenprüfungen und früheren Endprüfungen |
Spätestens bis drei
Wochen vor der ersten Zwischenprüfung oder frühen Endprüfung |
Gesuch an die Prüfungsdelegierte bzw. den Prüfungsdelegierten
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Gesuche an Fakultät für Module mit regulären Prüfungen Prüfungstermine | im HS24: spätestens bis 1. November 2024 | Gesuch an die Prüfungsdelegierte bzw. den Prüfungsdelegierten |
Das Gesuch an die Fakultät muss insbesondere folgende Angaben enthalten (mittels Antragsformular NTA der FSB):
Als Beilage sind das BIAS-Formular oder das Gesprächsprotokoll FSB und die Arztzeugnisse einzureichen.
Zudem gelten die allgemeinen Angaben zu Gesuchen.
In Folgesemestern, in denen keine Anpassung des Nachteilsausgleichs notwendig ist, kann das Gesuch an die Fakultät unter Angabe der aktuellen Module (mittels Antragsformular NTA der FSB) per E-Mail eingereicht werden. Beachten Sie die Kontaktangaben in der rechten Spalte. Alle obengenannten Fristen gelten auch für Folgesemester.
Nach Prüfung Ihres Gesuch geben wir Ihnen schriftlich Bescheid, welche ausgleichenden Massnahmen umgesetzt werden.
Die Organisation der Prüfungen ist abhängig von den Anpassungen und den Prüfungsorten. Der Bescheid definiert die Zuständigkeiten verbindlich.