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Sie möchten sich für den Abschluss Ihres Doktorats in Wirtschaftswissenschaften oder in Neuroökonomie sowie für die Verteidigung anmelden. Die unten beschriebenen Informationen zeigen Ihnen die dafür notwendigen Schritte auf.
Doktorierende müssen bis zur Ausstellung der finalen Abschlussdokumente und damit bis zur Verleihung des Doktortitels immatrikuliert sein und Studiengebühren bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit eines Urlaubs während der Publikationsphase, sofern während dieser Phase keine Leistungen der UZH in Anspruch genommen werden (ausser der Benützung der Bibliotheken, der Mensen und des ASVZ). Während des Urlaubs sind keine Studiengebühren zu entrichten, sondern nur die obligatorischen Semesterbeiträge. Die UZH Card kann während des Urlaubs validiert werden.
Das Vorgehen bei der Beantragung eines Urlaubs entnehmen Sie bitte der untenstehenden Webseite der Kanzlei. Sobald die Abgabe der Pflichtexemplare in der Zentralbibliothek im kommenden Semester bevorsteht, muss ein allfälliger Urlaub durch eine reguläre Semestereinschreibung ersetzt werden.
Lesen Sie zuerst die Vorgaben zum Doktoratsabschluss in den entsprechenden Reglementen (Promotionsverordnung und Doktoratsordnung).
Die Anmeldung erfolgt, indem Sie Ihre Dissertation und die notwendigen Unterlagen per E-Mail an deansoffice@oec.uzh.ch senden. Bitte verwenden Sie Ihre UZH-Mailadresse.
Bitte beachten Sie, dass bereits bei der Anmeldung zum Abschluss der Termin und Ort für die Verteidigung feststehen muss.
Die Gutachten zu Ihrer Dissertation müssen dem Dekanat mindestens fünf Arbeitstage vor der Verteidigung vorliegen. Bitte planen Sie in Absprache mit den Mitgliedern Ihrer Promotionskommission genug Zeit für das Verfassen der Gutachten ein. Zwischen Ihrer Anmeldung zum Abschluss mit Abgabe der Dissertation und der Frist für die Gutachtenabgabe sollte also ausreichend Zeit liegen (z.B. vier Wochen).
Folgende Unterlagen sind der E-Mail anzuhängen:
Die Erklärung zur Arbeit mit Koautoren ist im Anmeldeformular integriert. Im Downloadbereich unten finden Sie je für Wirtschaftswissenschaften und Neuroökonomie eine zusätzliche Vorlage dieser Erklärung, falls Sie mit mehr als einem Koautor / einer Koautorin gearbeitet haben.
Ausserdem stehen als Download jeweils für Wirtschaftswissenschaften und Neuroökonomie eine zusätzliche Vorlage für das Notenblatt der Verteidigung, den Antrag auf Druckgenehmigung, das genehmigte Titelblatt und die erste Innenseite sowie jeweils ein Beispiel für einen Lebenslauf und den bibliografischen Nachweis zur Verfügung. All diese Dokumente sind auch im Anhang des Anmeldeformulars enthalten.
Beachten Sie bitte die Angaben zu den Promotionsterminen.
Die Veröffentlichung der Dissertation ist Voraussetzung für die Ernennung zur Doktorin oder zum Doktor und muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Promotionstermin erfolgen. Am jeweils gewählten Promotionstermin wird den Doktorierenden das Abschlusszeugnis (provisorischer Academic Record) sowie ein Begleitbrief des Dekans, in dem die genaue Frist für die Publikation festgehalten ist, zugestellt.
Vor Publikation ist beim Dekanat per E-Mail an deansoffice@oec.uzh.ch ein Antrag auf Druckgenehmigung zu stellen. Ein kurzgefasster Lebenslauf ist als letzte Seite in der Dissertation einzufügen.
Es gelten die Bestimmungen der Zentralbibliothek, wo die Pflichtexemplare einzureichen sind.
Die Anzahl der Pflichtexemplare beträgt aktuell:
Ungefähr vier bis fünf Wochen nach Eingang der Pflichtexemplare wird der Promotionsausweis erstellt und der Kandidatin oder dem Kandidaten vom Diplombüro der Universität zugestellt. Der Promotionsausweis berechtigt, den Doktortitel zu tragen.
Die Ernennung zur Doktorin oder zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften bzw. der Neuroökonomie erfolgt durch Zustellung der unterzeichneten Urkunde im Anschluss.
Die Führung des Doktortitels vor Erhalt des Promotionsausweises ist untersagt.
Im Folgenden finden Sie die Liste der bereits abgeschlossenen Promotionen an der Universität Zürich.