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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Abschluss Doktorat Wirtschaftswissenschaften und Neuroökonomie

Sie möchten sich für den Abschluss Ihres Doktorats in Wirtschaftswissenschaften oder in Neuroökonomie sowie für die Verteidigung anmelden. Die unten beschriebenen Informationen zeigen Ihnen die dafür notwendigen Schritte auf.

Einschreibepflicht

Doktorierende müssen bis zur Ausstellung der finalen Abschlussdokumente und damit bis zur Verleihung des Doktortitels immatrikuliert sein und Studiengebühren bezahlen.

Es besteht die Möglichkeit eines Urlaubs während der Publikationsphase, sofern während dieser Phase keine Leistungen der UZH in Anspruch genommen werden (ausser der Benützung der Bibliotheken, der Mensen und des ASVZ). Während des Urlaubs sind keine Studiengebühren zu entrichten, sondern nur die obligatorischen Semesterbeiträge. Die UZH Card kann während des Urlaubs validiert werden.

Das Vorgehen bei der Beantragung eines Urlaubs entnehmen Sie bitte der untenstehenden Webseite der Kanzlei. Sobald die Abgabe der Pflichtexemplare in der Zentralbibliothek im kommenden Semester bevorsteht, muss ein allfälliger Urlaub durch eine reguläre Semestereinschreibung ersetzt werden.

zur Webseite

Vorbereitungsarbeiten

Lesen Sie zuerst die Vorgaben zum Doktoratsabschluss in den entsprechenden Reglementen (Promotionsverordnung und Doktoratsordnung).

Reglemente

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt, indem Sie Ihre Dissertation und die notwendigen Unterlagen per E-Mail an deansoffice@oec.uzh.ch senden. Bitte verwenden Sie Ihre UZH-Mailadresse.

Bitte beachten Sie, dass bereits bei der Anmeldung zum Abschluss der Termin und Ort für die Verteidigung feststehen muss.

Die Gutachten zu Ihrer Dissertation müssen dem Dekanat mindestens fünf Arbeitstage vor der Verteidigung vorliegen. Bitte planen Sie in Absprache mit den Mitgliedern Ihrer Promotionskommission genug Zeit für das Verfassen der Gutachten ein. Zwischen Ihrer Anmeldung zum Abschluss mit Abgabe der Dissertation und der Frist für die Gutachtenabgabe sollte also ausreichend Zeit liegen (z.B. vier Wochen).

Folgende Unterlagen sind der E-Mail anzuhängen:

  • die Dissertation
  • das Anmeldeformular zum Doktoratsabschluss, das Ihnen unten im Download-Bereich zur Verfügung steht (bitte beachten Sie die Auswahl)
  • die im Anmeldeformular aufgelisteten Dokumente

Die Erklärung zur Arbeit mit Koautoren ist im Anmeldeformular integriert. Im Downloadbereich unten finden Sie je für Wirtschaftswissenschaften und Neuroökonomie eine zusätzliche Vorlage dieser Erklärung, falls Sie mit mehr als einem Koautor / einer Koautorin gearbeitet haben.

Ausserdem stehen als Download jeweils für Wirtschaftswissenschaften und Neuroökonomie eine zusätzliche Vorlage für das Notenblatt der Verteidigung, den Antrag auf Druckgenehmigung, das genehmigte Titelblatt und die erste Innenseite sowie jeweils ein Beispiel für einen Lebenslauf und den bibliografischen Nachweis zur Verfügung. All diese Dokumente sind auch im Anhang des Anmeldeformulars enthalten.

Beachten Sie bitte die Angaben zu den Promotionsterminen.

Promotionstermine

Publikation

Die Veröffentlichung der Dissertation ist Voraussetzung für die Ernennung zur Doktorin oder zum Doktor und muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Promotionstermin erfolgen. Am jeweils gewählten Promotionstermin wird den Doktorierenden das Abschlusszeugnis (provisorischer Academic Record) sowie ein Begleitbrief des Dekans, in dem die genaue Frist für die Publikation festgehalten ist, zugestellt.

Vor Publikation ist beim Dekanat per E-Mail an deansoffice@oec.uzh.ch ein Antrag auf Druckgenehmigung zu stellen. Ein kurzgefasster Lebenslauf ist als letzte Seite in der Dissertation einzufügen.

Pflichtexemplare

Es gelten die Bestimmungen der Zentralbibliothek, wo die Pflichtexemplare einzureichen sind.

Zentralbibliothek

Die Anzahl der Pflichtexemplare beträgt aktuell:

  • Elektronische Publikation in der Zentralbibliothek: 2 Pflichtexemplare
  • Analoge Publikation in der Zentralbibliothek: 3 Pflichtexemplare
  • Publikation im Buchhandel: 3 Pflichtexemplare

Urkunden und Promotionsausweis

Ungefähr vier bis fünf Wochen nach Eingang der Pflichtexemplare wird der Promotionsausweis erstellt und der Kandidatin oder dem Kandidaten vom Diplombüro der Universität zugestellt. Der Promotionsausweis berechtigt, den Doktortitel zu tragen.

Die Ernennung zur Doktorin oder zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften bzw. der Neuroökonomie erfolgt durch Zustellung der unterzeichneten Urkunde im Anschluss.

Die Führung des Doktortitels vor Erhalt des Promotionsausweises ist untersagt.

Promotionsliste der Universität Zürich

Im Folgenden finden Sie die Liste der bereits abgeschlossenen Promotionen an der Universität Zürich.

Promotionsliste der Universität Zürich

Anmeldeformulare

Weiterführende Informationen

Doktoratsausschuss Wirtschaftswissenschaften

Vorsitz des Doktoratsauschusses
Prof. Dr. Steven Ongena

Vertreter Volkswirtschaftslehre
Prof. Dr. Roberto Weber

Vertreter Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. Robert F. Göx

Vertreter Management and Economics
Prof. Dr. Ulrich Kaiser

Vertreter Finance
Prof. Dr. Steven Ongena

Doktoratsausschuss Neuroökonomie

Vorsitz des Doktoratsausschusses
Prof. Dr. Todd Hare

2. Mitglied
Prof. Dr. Christian Ruff

3. Mitglied
Prof. Dr. Philippe Tobler

Kontakt Programme

Volkswirtschaftslehre und Neuroökonomie
Mirjam Britschgi und Karin Wyss
Tel: +41 44 634 37 34
E-Mail

Betriebswirtschaftslehre und Management and Economics
Falko Zapf
Tel: +41 44 634 59 70
E-Mail

Finance
Sarah Wikus
Tel: +41 44 634 39 52
E-Mail