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Sie möchten Ihr Major- oder Minor-Studienprogramm ändern? In jedem Fall lohnt es sich, genau abzuklären, welche Leistungen auch in der neuen Major- und Minor-Studienprogrammkombination anrechenbar sind und welche Fehlversuche weiterhin zählen.
Bei Unsicherheiten bezüglich Ihres konkreten Falles wenden Sie sich bitte an das Dekanat.
Studiengangs- und Studienprogrammwechsel auf das kommende Semester sind im Studierendenportal über "Meine Anträge" zu stellen. Sollte in Ihrem Fall eine Bewilligung notwendig sein, erhalten Sie im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags im Studierendenportal einen Fakultätsentscheid von der oder dem Prüfungsdelegierten. In diesem Fakultätsentscheid wird Ihnen mitgeteilt, ob der von Ihnen geplante Wechsel bewilligt wird oder nicht bzw. unter welchen Bedingungen die Bewilligung erfolgt.
Im Folgenden sind verschiedene, häufige Fälle im Detail beschrieben. Obenstehende Grundsätze gelten in allen Fällen.
Beispiel: Sie möchten vom Bachelor of Arts UZH in Wirtschaftswissenschaften in den Bachelor of Science UZH in Informatik wechseln.
Sofern Sie vom Studiengang in Wirtschaftswissenschaften in den Studiengang in Informatik (oder umgekehrt) wechseln wollen, ist dies in der Regel möglich aber bewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass nicht alle Minor-Studienprogramme in beiden Studiengängen angeboten werden. Sie müssen unter Umständen also im neuen Studiengang auch ein neues Minor-Studienprogramm wählen.
Folgende Grundsätze gelten in den einzelnen Fällen:
Die Zweijahresfrist der Assessmentstufe ist einzuhalten. Gerechnet wird ab dem Semester, in dem zum ersten Mal eine Assessmentveranstaltung unserer Fakultät gebucht wird. Ein Wechsel vor Abschluss der Assessmentstufe ist nur möglich, wenn alle Leistungen des anderen Studiengangs noch innerhalb der Frist zum Absolvieren der Assessmentstufe erbracht werden können. Ist es Ihnen nicht möglich, die benötigten Module der Assessmentstufe des neuen Studiengangs innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen, ist es notwendig, die Assessmentstufe des ursprünglichen Studiengangs zuerst abzuschliessen und danach zu wechseln.
Falls Sie die Assessmentstufe Ihres ursprünglichen Studiengangs bereits erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie die Auflage erhalten, die noch nicht erbrachten Leistungen der Assessmentstufe Ihres neuen Studiengangs im Laufe Ihres Bachelorstudiums nachzuholen. Ansonsten gilt, dass bisher erbrachte Leistungen des alten Studiengangs, gemäss Angaben im Vorlesungsverzeichnis angerechnet werden können.
Bei einem Wechsel des Studiengangs auf Masterstufe wird eine fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung für den neuen Studiengang durchgeführt. Entsprechend kann es zu einer Anpassung der Auflagen und Bedingungen kommen. Ansonsten gilt, dass bisher erbrachte Leistungen des alten Studiengangs, gemäss Angaben im Vorlesungsverzeichnis angerechnet werden können.
Beispiele: Sie möchten im Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften das Major-Studienprogramm von Betriebswirtschaftslehre zu Volkswirtschaftslehre wechseln. Sie möchten im Masterstudium der Informatik das Major-Studienprogramm von Software Systems zu People-Oriented Computing wechseln.
Ein Wechsel des Major-Studienprogramm innerhalb des Studiengangs ist auf Bachelorstufe ohne weitere Abklärungen möglich. Bei Masterstudierenden wird die Zulassung zum Major-Studienprogramm bei einem Wechsel erneut geprüft. Diese Prüfung erfolgt automatisch im Rahmen der Semestereinschreibung. Gegebenenfalls erhalten Sie ein angepasstes Zulassungsschreiben.
Beispiel: Sie möchten im Masterstudium der Informatik mit Major-Studienprogramm Information Systems das Minor-Studienprogramm von Economics auf Data Science wechseln.
Ein Wechsel des Minor-Studienprogramms innerhalb des Studiengangs ist sowohl auf Bachelor- als auch Masterstufe ohne weitere Abklärungen möglich. Sie sind selber dafür verantwortlich, allfällige Lücken in den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu schliessen. Dies ist insbesondere auf Masterstufe wichtig. Lesen Sie dazu im Vorlesungsverzeichnis die Anforderungen für ein Minor-Studienprogramm genau durch. Bei fakultätsfremden Minor-Studienprogrammen gelten die vom jeweiligen Fach definierten Voraussetzungen.
Beispiel: Sie möchten vom Bachelorstudium der Sozialwissenschaften an der Philosophischen Fakultät mit Major-Studienprogramm Politikwissenschaftslehre und Minor-Studienprogramm Volkswirtschaftslehre in den Bachelor of Arts in Wirtschaftswissenschaften mit Major-Studienprogramm Volkswirtschaftslehre und Minor-Studienprogramm "Geschichte, Gesellschaft, Politik" wechseln.
Sie haben bisher in einem Minor-Studienprogramm an unserer Fakultät studiert und möchten nun für Ihr Major-Studienprogramm an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät wechseln.
Dies ist grundsätzlich erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Der Wechsel ist im Studierendenportal über "Meine Anträge" zu beantragen. Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie im Studierendenportal einen Fakultätsentscheid von der oder dem Prüfungsdelegierten. Darin werden Sie über die Anrechnung von bisherigen Leistungen und Fehlversuchen an die neuen Studienprogramme informiert.
Es gilt Folgendes:
Beispiel: Sie möchten vom Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften mit Major-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre und Minor-Studienprogramm Biologie in ein Studium der Biologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät mit Minor-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre wechseln.
Sie waren bisher in einem Studiengang an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeschrieben und möchten neu an einer anderen Fakultät studieren und nur noch ein Minor-Studienprogramm der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegen.
Sofern die neue Kombination gemäss den Vorgaben der neuen Fakultät möglich ist, ist ein solcher Wechsel grundsätzlich erlaubt. Der Wechsel ist im Studierendenportal über «Meine Anträge» zu beantragen.
Es gilt Folgendes: