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Grundsätzlich wird das Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe an der UZH absolviert. In Ausnahmefällen und nur mit Bewilligung der oder des Prüfungsdelegierten ist es möglich, das Bachelor-Minor-Studienprogramm an einer anderen Schweizer Universität zu besuchen. Auf Masterstufe ist dies nicht möglich.
Das gewünschte externe Minor-Studienprogramm muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Beim Gesuch zur Bewilligung des externen Minor-Studienprogramms müssen die Voraussetzungen belegt werden. Es besteht kein Recht auf das Absolvieren eines Minor-Studienprogramms an einer anderen Universität.
Sind die obenstehenden Voraussetzungen erfüllt, können Sie ein Gesuch um die Anrechnung eines externen Minor-Studienprogramms an die Prüfungsdelegierte oder den Prüfungsdelegierten stellen. Beachten Sie dazu das folgende Vorgehen:
Beachten Sie, dass für das Absolvieren des externen Minor-Studienprogramms die Regelungen der anderen Universität gelten (Fristen zur Buchung der Module, Fehlversuchs- und Wiederholungsregelungen, etc.).
Die Anmeldung zum Abschluss erfolgt gemäss den Richtlinien und Terminen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Für die Anrechnung des externen Minor-Studienprogramms an den Studienabschluss an der UZH muss die andere Universität eine Abschlussbestätigung mit einer Gesamtnote ausstellen, aus der hervorgeht, dass die Anforderungen an das Studienprogramm erfüllt sind.
Die Abschlussbestätigung muss beim Anmeldetermin vorliegen und zusammen mit der Anmeldung zum Studienabschluss eingereicht werden.