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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fakultätsfremde Module UZH

Studierende an der UZH können vom vielfältigen Kursangebot der UZH profitieren und auch Module anderer Fächer und Fakultäten besuchen. Diese sind in der Regel im freien Wahlbereich an Ihr Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anrechenbar.

Buchen von Modulen anderer Fakultäten

Sofern dies der Kursanbieter erlaubt, steht es Ihnen frei, aus dem gesamten Kursangebot  der UZH Module zu buchen und zu belegen.

Vorlesungsverzeichnis der UZH

Beachten Sie dabei, dass andere Fakultäten andere Buchungs- und Stornofristen haben und teilweise auch andere Wiederholungsregelungen für Module. Alle absolvierten Module der UZH werden auf dem Leistungsnachweis aufgeführt. Dies bedeutet nicht, dass sie per se für den Studienabschluss anrechenbar sind. 

Buchungs- und Stornofristen der Fakultäten

Anrechenbarkeit fakultätsfremder Module

Sämtliche an der UZH angebotenen Module sind stufengerecht im freien Wahlbereich an Ihr Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anrechenbar, sofern Ihr Studienprogramm über einen freien Wahlbereich verfügt. 

Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Anrechenbar sind grundsätzlich nur Veranstaltungen auf gleicher Stufe, d.h. im Bachelorstudiengang nur Bachelormodule und auf Masterstufe nur Mastermodule.
  • Die Anrechenbarkeit eines Moduls ist im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt „Teil von“ ersichtlich. Werden unter diesem Punkt sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge aufgezählt, ist das Modul auf beiden Stufen anrechenbar.
  • Module mit der Bezeichnung "Lehrveranstaltungen ausserhalb von Studienprogrammen" (im Vorlesungsverzeichnis unter "Weitere Angebote" aufgeführt) können nicht an den Studienabschluss angerechnet werden.

Fehlversuche aus fakultätsfremden Modulen

Der Fehlversuchspool, der bisher für Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät galt, wird neu durch eine Wiederholungsregel abgelöst. Ein nicht bestandenes fakultätsfremdes Wahlpflicht- oder Wahlmodul kann einmal wiederholt werden, sofern das Modul erneut angeboten wird. Es kann aber auch durch ein anderes Wahlpflicht- oder Wahlmodul substituiert werden (für Einzelheiten siehe Studienordnung). Wird auch der Wiederholungsversuch nicht bestanden, kann das Modul zwar nicht an den Abschluss angerechnet werden, es erfolgt jedoch kein Studienausschluss.

Sonderregeln bei Minor-Studienprogrammen

Achtung: Studierende mit einem Major-Studienprogramm an unserer Fakultät und einem fakultätsfremden Minor-Studienprogramm müssen in Bezug auf Anrechnung und Fehlversuche die Regeln des entsprechenden Minor-Studienprogramms berücksichtigen.

Achtung: Studierende anderer Fakultäten, welche ein Minor-Studienprogramm an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät besuchen, können keine fakultätsfremden Module im Minor-Studienprogramm an unserer Fakultät anrechnen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Nicola Wenning
Anrechnungen
Dekanat
E-Mail

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