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Das Studium zum «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» vermittelt ergänzend zum fachwissenschaftlichen Masterabschluss eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die zum Unterrichten an einer Maturitätsschule befähigt.
Um an Maturitätsschulen unterrichten zu können, ist sowohl eine fachwissenschaftliche als auch eine didaktische Ausbildung notwendig. Die Informationen zur fachwissenschaftlichen Ausbildung finden Sie untenstehend.
Die didaktische Ausbildung findet im Rahmen des Lehrdiplom-Studiengangs statt. Dieser wird von der Philosophischen Fakultät angeboten und administriert. Für die Informationen dazu beachten Sie bitte die Website zum Lehrdiplom des Instituts für Erziehungswissenschaften.
Angaben über die Voraussetzungen und Zulassung zum Lehrdiplomstudium für Maturitätsschulen finden Sie detailliert beschrieben auf der Website des Instituts für Erziehungswissenschaften.
Voraussetzungen und Informationen zur Zulassung zum Lehrdiplom
Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich über die Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrdiplomstudium zu informieren. Sie können so sicherstellen, dass bei guter Planung die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen des regulären Studiums (Bachelor- und Masterstudium) angerechnet werden können.
Für das Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht brauchen Sie als Studierende der Wirtschaftswissenschaften gemäss Anhang 2.5 der Studienordnung Lehrdiplom für Maturitätsschulen folgende fachwissenschaftliche Ausbildung:
Teilbereiche WWF* | ECTS Credits |
Alle Veranstaltungen der Assessmentstufe (ohne das Modul «Informatik und Wirtschaft») | 57 |
Gemeinsames Pflichtprogramm der Aufbaustufe Bachelor (ohne die Module «Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung» und «Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten») | 18 |
Beliebige Veranstaltungen aus den Wahlpflichtbereichen BWL 1 - 6 oder ECON 1 - 3 | 15 |
*Die genannte Aufstellung enthält sowohl 30 ECTS Credits an betriebswirtschaftlichen als auch 30 ECTS an volkswirtschaftlichen Modulen.
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Die Wahlpflichtmodule können je einmal wiederholt werden oder durch andere Module der Wahlpflichtbereiche substituiert werden.
Die 30 ECTS Credits aus dem Bereich der Rechtswissenschaften werden durch das Curriculum im Anhang 2.5 der Studienordnung Lehrdiplom für Maturitätsschulen definiert. Um diese ECTS Credits während des Wirtschaftsstudiums anzurechnen, ist Folgendes möglich:
Absolvieren Sie die Module ohne das Minor-Studienprogramm Recht zu belegen, sind diese nur im Umfang des freien Wahlbereichs auf Bachelorstufe anrechenbar.
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht finden Sie auf der Website des Instituts für Erziehungswissenschaften oder auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Für Informatik als erstes Unterrichtsfach in Kombination mit einem zweiten Unterrichtsfach benötigen Sie gemäss Anhang 2.4 der Studienordnung Lehrdiplom für Maturitätsschulen folgende fachwissenschaftliche Ausbildung:
Teilbereiche Bachelorstudium | ECTS Credits |
Informatik I | 6 |
Informatik II | 6 |
Mensch und Computer | 6 |
Foundations of Computing I | 6 |
Datenbanksysteme | 6 |
Software Construction | 6 |
Software Engineering | 3 |
Software Praktikum | 6 |
Wahlbereich Informatik | 15 |
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Die Wahlmodule können je einmal wiederholt werden oder durch andere Module aus dem Wahlbereich Informatik substituiert werden.
Das zweite Unterrichtsfach muss mind. 90 ECTS Credits umfassen. Um dies vollständig in Ihrem Studium anrechnen zu können, wählen Sie folgende Kombinationen:
Beachten Sie für die genauen fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das zweite Unterrichtsfach die Reglemente des Lehrdiploms und die Angaben der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.
Reglemente Lehrdiplom
Reglemente Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Informatik finden Sie auf der Website des Instituts für Erziehungswissenschaften.
Für Informatik als zweites oder zusätzliches Unterrichtsfach benötigen Sie folgende fachwissenschaftliche Ausbildung:
Teilbereiche Bachelorstudium | ECTS Credits |
Informatik I | 6 |
Informatik II | 6 |
Mensch und Computer | 6 |
Foundations of Computing I | 6 |
Datenbanksysteme | 6 |
Software Construction | 6 |
Software Engineering | 3 |
Software Praktikum | 6 |
Wahlbereich Informatik | 15 |
Bereiche Masterstudium | ECTS Credits |
Wahlbereich Informatik | 18 |
Nebenfachbereich Informatik | 12 |
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Die Wahlmodule können je einmal wiederholt werden oder durch andere Module aus dem Wahlbereich oder Nebenfachbereich Informatik substituiert werden.
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Informatik finden Sie auf der Website des Instituts für Erziehungswissenschaften